Entwurf Strahlensschutzgesetz: MPE

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

auf der Homepage vom BMUB ist inzwischen der Gesetzesentwurf zum neuen Strahlenschutzgesetz veröffentlicht. Die 218 Paragraphen habe ich natürlich noch nicht verinnerlicht, aber beim Überfliegen der ersten Paragraphen stellen sich folgende Fragen für mich:
1) §14 ´... ist zu gewährleisten, dass ein Medizinphysikexperte ... für Untersuchungen ..., die mit einer erheblichen Exposition der untersuchten Person verbunden ist, zur Mitarbeit hinzugezogen werden kann.´ später steht geschrieben CT und interventionelle Radiologie!
Bislang muss man einen MPE nur für die Röntgentherapie vorhalten können. Wenn ich den §14 richtige lesen, dann zukünftig auch für CT und IR? Muss ich den MPE einstellen? Außerdem gibt es auf dem Arbeitsmarkt kaum MPE!?
2) §14 ´Die konkreten Anforderungen werden auf Verordnungsebene geregelt werden´ D.h. es wird weiterhin eine RöV und StrlSchV geben?
3) In meiner Anzeigenbestätigung wird sich auf den §4 RöV bezogen. Müssen die Behörden die ausgestellten Genehmigungen/Anzeigen entsprechend den Paragraphen des zukünftigen Strahlenschutzgesetzes korrigieren?
Wie wird es sich mit den Richtlinien verhalten ... diese müssten auch angepasst werden?
Baldiges und schönes Wochenende
c.seifert174
Sehr geehrter Herr Seifert, was Ihre Frage zu Verfahrensweisen nach dem Strahlenschutzgesetz betrifft, müssen wir leider mitteilen, dass wir zumindest zurzeit hierzu keine seriöse und belastbare Stellungnahme zu dieser Thematik abgeben können. Grund hierfür ist, dass niemand der Autoren im Forum RöV am Gesetzgebungsprozess beteiligt ist, den tatsächlich aktuellen Status des Gesetzesvorhabens (z.B. Änderungsvorschläge aus dem Bundesrat) kennt und über mögliche Entwürfe zu Ausführungsverordnungen oder einem notwendigen untergesetzlichen Regelwerk informiert ist. Es wäre aus unserer Sicht fahrlässig, hier im Forum RöV über bestimmte Notwendigkeiten nach diesem Gesetz zu spekulieren. Wir können Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, beim zuständigen Bundesumweltministerium oder den an der Gesetzgebung beteiligten Landesministerien nachzufragen und auf eine klärende Antwort von dort zu hoffen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen

Klaus Ewen

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