Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
kurzes Beispiel im Bereitschaftsdienst: Ein Chirurg(Fachkunde?) oder Internist(Fachkunde?) meldet mit Orbis ein CT - Abdomen - Angio an, ich fordere den Arzt, der die Untersuchung angeordnet hat auf, bei der Untersuchung anwesend zu sein.
Er spritzt Kontrastmittel, weil er der Meinung ist, dass es erforderlich ist und ich erledige den technischen Teil(Teleradiologie, der Radiologe wir telefonisch nach dem Befund gefragt)
Ist diese Situation für mich bedenklich?
Im konventionellen Röntgen-Bereitschaftsdienst meldet der Chirurg oder Internist eine Röntgenaufnahme an und befundet diese sofort im Anschluß selbst. Ist diese Situation im konventionellen Bereich juristisch für mich in Ordnung, ich denke ja, oder?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Ergänzung Frage 2422
Sehr geehrte Frau Zumbusch, zunächst muss man etwas abklären: Wenn Sie schreiben, dass ein Chirurg oder Internist eine Röntgenuntersuchung ´angemeldet´ hat, dann unterstelle ich mal, dass diese Ärzte die rechtfertigende Indikation dazu gestellt haben (§ 23 Abs. 1 RöV). Das dürfen sie aber nur, wenn sie für diese Art der Röntgenuntersuchungen die Fachkunde im Strahlenschutz aufweisen. Die Ärzte sind nicht verpflichtet, Ihnen gegenüber, die diese Röntgenuntersuchungen technisch durchführt, ihre Fachkunde nachzuweisen, noch haben Sie die Aufgabe, die Ärzte danach zu fragen. Sie erledigen nur die technische Durchführung. Dabei aber immer bedenken: Dazu muss für Sie als MFA die ´ständige Aufsicht und Verantwortung´ gegeben sein (siehe meine Ausführungen zu Ihrer Forumanfrage Nr. 2422). Die Befundungsmodalitäten sind ein anderes Thema, das nur die Ärzte und nicht Ihre Berufsgruppe betrifft. Soweit sollte der Ablauf des Geschehens - wohl gemerkt außerhalb der Teleradiologie - für Sie unbedenklich sein. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld