Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
zum Thema Erwerb von Fachkunden habe ich eine Frage.
Damit AIWs in der Radiologie ´nachtdienstfähig´ werden, müssen sie ja neben erforderlichem Wissen und Erfahrungen auch Fachkunden haben.
Rö 2 Notfalldiagnostik kann ja bei Vollzeittätigkeit in der Radiologie nach 6 Monaten erworben werden.
Rö 5 Computertomographie ebenfalls nach mind. 6 Monaten.
Man könnte jetzt also annehmen, wenn ein AIW mindestens 12 Monate Vollzeit im Geschäft ist, dann könnten beide FK beantragt werden.
Geht aber wohl nicht, da es ja bei CT heißt: ´nur in Verbindung mit Rö 3.1, Rö 3.2 und Rö 3.3´.
Wenn ich also auch noch z. B. Rö 3.1 bescheinigt haben möchte (dafür dann auch noch mal mindestens 6 Monate bei Vollzeit), dann muss ich als AIW ja mindestens 18 Monate in der Radiologie tätig gewesen sein (mal unabhängig von Grund-, Spezialkurs und den erforderlichen Untersuchungszahlen).
Und wenn ich auf die Notfall-FK verzichte und stattdessen dann z. B. die Skelett-FK (6 Monate) und CT (6 Monate) mache (Skelett und CT sind ja offenbar dann kombinierbar), dann darf ich im Nachtdienst aber keinen Rö-Thorax befunden.
Stimmen so diese Überlegungen? Oder habe ich das in den Merkblättern falsch interpretiert?
Oder anders gefragt: für die Vorbereitung auf den Nachtdienst - ist es möglich nach 12 Monaten sowohl Notfall als auch CT zu beantragen, oder geht das nicht?
Ganz herzlichen Dank für eine kurze Stellungnahme.
Erwerb von Fachkunden - Notfall + CT
Hallo, der Erwerb der Notfallfachkunde (abgekürzt in der Fachkunde-Richtlinie: Rö2) und der CT-Fachkunde (Rö5.1) ist auch bei ganztägiger Tätigkeit in der Radiologie in 12 Monaten nicht möglich. Dies liegt daran, dass die CT-Fachkunde explizit die Fachkundegruppen Rö3.1, Rö3.2 und Rö3.3 als Grundlage benötigt. Es ist aber möglich, eine Fachkunde aus den Gruppen Rö3.1, Rö3.2 oder Rö3.3 nach 6 Monaten bescheinigt zu bekommen und dann in weiteren 6 Monaten als Paket die Sachkunde der verbleibenden beiden Fachkundegruppen aus Rö3.x und zusätzlich Rö5.1 zu erwerben und nach insgesamt 12 Monaten dann zusätzlich die entsprechenden Fachkundebescheinigungen zu erhalten. Nach Ablauf dieser Zeit könnten dann die Gruppen Rö3.1, Rö3.2, Rö3.3 und Rö5.1 bescheinigt sein bzw. werden. Natürlich müssen die entsprechenden Fallzahlen (insgesamt 2600) und die entsprechenden Kurse (Grundkurs, Spezialkurs und CT-Kurs) nachgewiesen werden. Diese Fachkunden sollten zur Dienstfähigkeit ausreichen. Die genannte Regelung wurde vom Länderausschuss Röntgenverordnung so festgelegt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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