Sehr geehrter Prof. Ewen,
in unserer Klinik gibt es keinen Radiologen. Unsere Röntgenanlage wurde leider so installiert, daß wir bei Übertischaufnahmen den geforderten FFA von 105cm bei Extremitäten nicht einhalten können, bei Aufnahmen des Ellebogen sind wir bei ca. 85cmFFA. Somit setzen wir die Patienten je nach Abstand erhöhter Strahlung aus!? Der TÜV und unser Sicherheitsbeauftragter fühlen sich nicht zuständig. Welche Behörde ist hierfür der richtige Ansprechpartner um eine Abänderung zu erreichen?
Vielen Dank
FFA kann nicht eingehalten werden
Sehr geehrte/r Frau/Herr Meier, Sie haben Recht, was den FDA von 105 cm betrifft. Man findet das in der Leitlinie der Bundesärztekammer. Dem TÜV, der wahrscheinlich als Sachverständiger nach RöV bei Ihnen tätig war bzw. ist, kann man keinen Vorwurf machen, denn gewisse Vorgaben der genannten Leitlinie (so auch die hier zur Diskussion stehende Forderung) werden in den Protokollen der Sachverständigen-Prüfrichtlinie, SV-RL (siehe Internet) nicht abgefragt. Ob, bei allem Respekt, ein Sicherheitsbeauftragter sich mit diesen Feinheiten des Strahlenschutzes auskennt, muss man dahingestellt lassen. Wer ist Ansprechpartner für dieses Problem? Ich schlage vor, dass Sie mit der für Sie bzw. Ihr Haus zuständigen ärztlichen Stelle Kontakt aufnehmen sollten. Diese müsste eigentlich in Ihrem Umfeld bekannt sein, weil ja von dort aus regelmäßig Aufforderungen an die Betreiber von Röntgeneinrichtungen verschickt werden, ihr gewisse radiologisch relevante Unterlagen und Informationen zukommen zu lassen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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