Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich besitze die Fachkunden Rö3.1 und Rö3.3 und habe bereits den Spezialkurs Interventionsradiologie besucht. Mein Sachkundezeugnis für die Interventionsradiologie habe ich auch schon durch einen entsprechend fachkundigen Arzt ausgestellt bekommen.
Jetzt meine eigentliche Frage zum richtigen Lesen der Fachkunderichtlinie FK-RL. Muss ich bei der zuständigen ärztlichen Stelle zusätzlich auch die Teilfachkunde Rö3.5 beantragen, um hier eigenständig tätig zu werden oder ist die Rö7 höher zu werten? Ich denke nicht, aber die Antwort im IR-Spezialkurs hat mich nicht zufrieden gestellt. Nach meinem Verständnis wird das Anwendungsgebiet Rö7 in der Tabelle 4.2.1 zur FK-RL durch die einzelnen Teilfachkunden in der Rö3 eingeschränkt, d.h. von der Reihenfolge her benötigt man zuerst mindestens ein Teilgebiet der Rö3 um überhaupt die Rö7 erwerben zu dürfen, aber der Erwerb der Rö7 eröffnet nicht automatisch alle Anwendungsgebiete der Rö3 - Richtig?
Vielen Dank und baldiges Wochenende.
Auch ich bin über dieses Forum sehr froh! Großes Lob an das Forum-Team!
Fachkunde Interventionsradiologie
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Annahme ist richtig: Die Fachkunde Rö7 (Interventionen) darf von der zuständigen Stelle nur bescheinigt werden, wenn die erforderliche ´Grundfachkunde´ nach Rö3x, Rö4 oder natürlich Rö1 vorhanden ist. Die Listung in der Tabelle beinhaltet keine Höherwertigkeitsregelung. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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