Fachkunde MPE RöV

Sehr geehrter Herr Professor Ewen, welche (Teil-)Fachkunden nach der RöV existieren für MPEs und welche Fachkunde ist insbesondere für die IORT mit einem IORT-Gerät erforderlich, welches mit Röntgenstrahlung arbeitet? Welche Kurse sind ggf. erforderlich, um diese Fachkunde zu erwerben? Vielen Dank und freundliche Grüße!
T. Müller
magician82
Sehr geehrte/r Frau/Herr Müller, um die Tätigkeit eines MPE ausüben zu dürfen, müssen zwei Erfordernisse erfüllt sein, und zwar der Nachweis der erforderlichen Ausbildung und der Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Zum Nachweis der notwendigen Ausbildung verweisen wir auf § 2 Nr. 11 RöV bzw. § 3 Abs. 2 Nr. 21 StrlSchV. Da dieser Nachweis von verschiedenen Faktoren abhängt, ist es ratsam, die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde zu befragen. Wenn allerdings schon die Tätigkeit des MPE in der Strahlentherapie (z.B. Teletherapie oder NUK) ausgeübt wird, dann gilt der Nachweis der erforderlichen Berufsausbildung auf jeden Fall als erbracht. Für die Fachkunde Röntgentherapie muss bei bereits vorliegender Fachkunde für die Teletherapie nach StrlSchV nur noch die Sachkundezeit in der Röntgentherapie von 6 Monaten nachgewiesen werden, damit die zuständige Stelle auch die Fachkundebescheinigung für diesen Bereich ausstellen kann. Wenn die Fachkunde des MPE bisher für die Tätigkeit nur in der NUK oder nur in der Röntgendiagnostik bescheinigt ist, dann muss zusätzlich zu den 6 Monaten Sachkunde in der Röntgentherapie auch der Spezialkurs Teletherapie nachgewiesen werden. Dieser Kurs gilt sowohl für die Teletherapie nach StrlSchV als auch für die Röntgentherapie (z.B. IORT). Wenn - im Extrenfall - bisher keinerlei Fachkunde vorliegt, dann müssen alle Kurse (Grundkurs, Spezialkurs Teletherapie) und 24 Monate Sachkunde (davon mindestens 6 Monate in der Röntgentherapie) nachgewiesen werden. Für die MPE-Fachkunde in der Röntgendiagnostik gilt Vergleichbares, wobei mindestens 6 Monate Sachkunde in der Röntgendiagnostik nachzuweisen sind und auf jeden Fall (auch bei schon tätigen MPE) ein Spezialkurs Röntgendiagnostik für Ärzte nach der Fachkunderichtlinie zur RöV erfolgreich zu absolvieren ist. In allen Fällen gilt: Die erworbene bzw. zusätzlich erworbene Fachkunde muss immer von der zuständigen Stelle bescheinigt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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