Fachkunde MPE bei Röntgentherapie Hauttumoren

Sehr geehrter Herr. Prof. Ewen,
im Rahmen des Audit der ÄST der ÄKWL ist angemerkt worden, dass für die Strahlentherapie von Hauttumoren mit einem Röntgentherapiegerät neben der Verfügbarkeit eines MPE (st in ubnserer Abteilung mit Beschleuniger durch zwei MPE dauerhaft gewährleistet) eine besondere Fachkunde der MPE erforderlich ist.
Frage 1. Gibt es eine besondere Fachkunde Strahlentherapie gem. RöV für MPE?
Frage 2. Ist die Fachkunde Strahlentherapie für MPE gem. Anlage A2 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin GMBI 2011 für diese Behandlung nicht ausreichend?
Frage 3. Reicht nicht allein für eine Standardtherapie bei Basaliom die rechtfertigende Indikation des fachkundigen Arztes aus?
SRC
Sehr geehrter Herr Dr. Christoph, hier unsere Antworten zu Ihren 3 Fragen: Zur Frage 1: Es gibt besondere Fachkunden im Strahlenschutz für MPE nach RöV: Fachkunde Röntgendiagnostik und Fachkunde Röntgentherapie. Alle Fachkunden müssen von der zuständigen Stelle bescheinigt werden. Diejenigen nach RöV können gemeinsam mit der Fachkunde Strahlentherapie oder Fachkunde NUK, aber auch einzeln erworben werden. Es gilt grundsätzlich, dass die Sachkundezeit mindestens insgesamt 24 Monate betragen muss und dass mindestens 6 Monate in jedem bescheinigten Anwendungsgebiet absolviert werden müssen. Hieraus folgt, dass man in 24 Monaten maximal vier Anwendungsgebiete erwerben kann, z.B. Teletherapie, Brachytherapie, NUK und Röntgentherapie. Wenn man auch noch Röntgendiagnostik abdecken möchte, sind weitere 6 Monate Sachkundezeit zu investieren. Dies gilt für jede andere Konstellation in gleicher Weise. Für jede erworbene Fachkunde (auch wenn sie später als Folge einer schon vorhandenen Fachkunde erworben wird) ist eine Fachkundebescheinigung erforderlich. Zur Frage 2: Aus der Formulierung in der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (Ziffer 4.6.1) lässt sich ableiten, dass die Fachkunde Röntgentherapie nicht in der Fachkunde Strahlentherapie (nach Strahlenschutzverordnung) enthalten ist, sondern getrennt erworben und bescheinigt werden muss. Zur Frage 3: Die rechtfertigende Indikation für eine Standardtherapie beim Basaliom darf – wie bei allen anderen Anwendungen am Menschen - nur der entsprechend fachkundige Arzt stellen. Ob man bei dieser Art der Röntgenbestrahlung allerdings einen MPE für Planungen, Optimierungen und Qualitätssicherungen benötigt, hängt davon ab, ob ein individueller Bestrahlungsplan erstellt und überwacht werden muss. Wenn keine individuelle Bestrahlungsplanung erforderlich ist, dann braucht man nach unserer Meinung in der Röntgentherapie auch nicht unbedingt einen MPE. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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