Guten Tag, Herr Prof. Ewen,
hat sich eigentlich jemand Gedanken darüber gemacht, wie das Ganze in kleineren Krankenhäusern auf dem Land funktionieren soll? Wenn ein Berufsanfänger eingestellt wird, dann benötigt er bis zur ersten Einsatz im Bereitschaftsdienst über ein Jahr, bis er nach Kenntniskurs, Grund- und Spezialkurs Notfallröntgen und 1 Jahr Sachkundeerwerb, bis er Dienst machen kann. Abegesehen davon, dass es für denjenigen sowohl vom Weiterbildungsverlauf und von der materiellen Seite her ziemlich katastrophal ist. Viele kleinere Häuser arbeiten mit 5-6 Assistenzärzten, da kann man, wenn auch nur 2 davon gar keine Dienste machen können, die gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsrechtes nicht einhalten (max. 6 Dienste im Monat). Häufig gibt es zwei diensttuende Abteilungen (Innere und chirurgie), häufig mit unbesetzten Stellen. Wie soll das gehen? Es ist so schon schwierig genug, die Dienstpläne zusammenzuschustern. Wenn jetzt auch noch Rücksicht darauf genommen werden soll, dass einer der beiden Diensthabenden die Fachkunde haben soll, wird bald gar nichts mehr gehen. Und wenn man meint, dass eine Hintergrunddienst wegen jeder Röntgenaufnahme reinfährt, dann hat man flugs keine Hintergrunddienste mehr, und wir können die Krankenhäuser schließen. Da ist man oft nur zu 2t oder zu 3t, bei der Häufigkeit an Einsätzen ist dann auch keine Rufbereitschaft mehr anzuordnen, sondern Bereitschaftsdienst, was zu Folge hat, dass der Hintergrund am nächsten Tag frei haben muss, lt. Arbeitszeitgesetz. Und niemand wird jahrzehntelang Dienst im Haus machen oder womöglich Ruf-Bereitschaft mit regelmäßig fünf oder sechs Ausrückungen in der Nacht. Das schafft auch keiner. Also wird man keine erfahrenen Hintergrunddienste mehr haben.
Mich würde also interessieren, wie sich diejenigen, die solche Dinge in Gesetzesform gießen, das vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachkunde im Bereitschaftsdienst
Sehr geehrter Herr Rost, vielen Dank für Ihren kritischen Beitrag, der sicherlich ein ernstzunehmendes Problem anspricht. Wir wissen aus Erfahrung und immer wieder geführten Diskussionen in Strahlenschutzkursen durchaus um dieses Problem. Allerdings ist das Forum RöV nicht die geeignete Plattform, um dieses Thema auszudiskutieren. Erstens, liegt dies daran, dass man diese Diskussion mit dem Verordnungsgeber (Bundesumweltministerium) und, zumindest in eingeschränkter Form, mit den zuständigen Behörden führen muss. Zweitens, muss man bedenken, dass das Strahlenschutzrecht auf europäischen Grundlagen (EURATOM-Vertrag) beruht und nationale Abweichungen nur sehr eingeschränkt möglich sind. Unser grundsätzlicher Rat wäre, im Rahmen der bald anstehenden Fortschreibung des Strahlenschutzrechts über die Interessenverbände (z.B. Ärztekammern, Krankenhausgesellschaften o.ä.) die Anhörung der Verbände zu nutzen, um hier ggf. praktikable Annäherungen, Kompromisse, etc. zu erreichen. Ähnliches gilt auch für das Arbeitszeitrecht bzw. das Arbeitsrecht. Auch hier kann die Kommunikation mit den zuständigen Ministerien durchaus zielführend sein. Ohne Anspruch auf unbedingte Richtigkeit erlauben Sie als Abschluss eine persönliche Stellungnahme der Autoren des Forum RöV: ´Da die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen bei allem bekannten Nutzen auch immer ein Restrisiko beinhaltet und nach der Rechtsprechung auch als Körperverletzung gelten kann, halten wir die Rechtfertigung der Anwendung im Einzelfall durch fachkompetente Ärzte für unabdingbar. Der Arzt, der diese Rechtfertigung vertritt, sollte nach unserer Meinung schon über eine geeignete Ausbildung im Strahlenschutz verfügen und sowohl die Rechtfertigung als auch die Erstbefundung verantwortlich wahrnehmen können. Auch Strahlenschutzorganisationen in größeren und kleineren Kliniken sollten sich mit diesem Thema grundsätzlich verantwortungsvoll auseinandersetzen und die einzelnen Bereiche abwägen, so wie Sie es in Ihrem Beitrag auch gemacht haben. Vielleicht kommt man dann zu einem Konsens in Bezug auf eine geeignete und praxisnahe radiologische Ausbildung der Ärzte. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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