Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
ich bin MtRa und habe eine Frage zur Fachkundeaktualisierung:
Ich müßte meine letzte Fachkundeaktualisierung 2024 machen, gehe aber zum 01.05.2025 in Rente.
Muß ich für die wenigen Monate ´Überziehung´ noch einmal eine Fachkundeaktualisierung machen oder wäre in diesem Fall vielleicht eine Ausnahmegeehmigung möglich?
Mit freundlichen Grüßen, Heidi Bastobbi
Fachkundeaktualisierung
Sehr geehrte Frau Bastobbi, zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine Möglichkeit für die Behörde, eine befristete Ausnahme von der notwendigen Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz zuzulassen. Dies liegt daran, dass die diesbezüglichen §§ 18a RöV und 30 StrlSchV bei den Ausnahmemöglichkeiten seitens der Behörden nicht aufgeführt sind. Allerdings sind es bis zum Jahr 2024 noch 8 Jahre und wir wissen alle nicht, wie sich die Vorschriften ändern werden, z.B. wird das gesamte Strahlenschutzrecht zurzeit (bis 2018) überarbeitet. Unsere Empfehlung ist es, im Jahr 2023 die zuständige Aufsichtsbehörde (z.B. Bezirksregierung, Gewerbeaufsichtsamt) nach den dann bestehenden Möglichkeiten zu befragen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
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