Fachpersonal mit ´kleinem Röntgenschein´

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

ich bin mit der Frage konfrontiert worden, ob es zulässig ist Medizinisches Fachpersonal(Schwestern im Nachtdienst) an kleineren Krankenhäusern Röntgenaufnahmen anfertigen zu lassen natürlich bei Anwesenheit und Überwachung durch einen im Strahlenschutz fachkundigen Arzt, wenn erstere die entsprechenden Kurse absolviert haben.Das denke ich ist zulässig. Was ich aber nicht weiß,ob dieses Fachpersonal auch eine gewisse Zeit Röntgenaufnahmen z.B. nachweislich unter Anleitung einer MTR/Arzt erstellt haben müssen und wenn ja in welcher Anzahl. Muss ich als Strahlenschutzbevollmächtigter hier etwas beachten?

Viele Grüße

G. Kindervater
Guido Kindervater
Sehr geehrter Herr Kindervater, ausgebildete medizinische Fachangestellte -MFA- (z.B. Arzthelferinnen, Krankenschwestern o.ä.) dürfen Röntgenuntersuchungen ´technisch durchführen´, wenn sie über Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes tätig sind. Diese notwendigen Kenntnisse im Strahlenschutz werden in Kursen vermittelt, die einen theoretischen Teil (i.d.R. 30 Unterrichtseinheiten) und einen praktischen Teil (i.d.R. 60 Unterrichtseinheiten) beinhalten und mit einer Prüfung abschließen. Die erfolgreiche Teilnahme an solchen Kursen ist die Voraussetzung, um anschließend die Kenntnisse im Strahlenschutz von der zuständigen Stelle (z.B. Ärztekammer) bescheinigt zu bekommen. Erst wenn diese Bescheinigung tatsächlich vorliegt, darf die MFA technisch durchführen. Aufgabe von Strahlenschutzverantwortlichen und in deren Auftrag von Bevollmächtigten sowie von Strahlenschutzbeauftragten ist es, darauf zu achten, dass die Kenntnisbescheinigung vorliegt und die Kenntnisse regelmäßig alle fünf Jahre aktualisiert werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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