Frage 2684 Dürfen Ärzte Röntgenaufnahmen anfertigen?

Sehr geehrter Herr Prof.Ewen,
Durchleuchtungsuntersuchungen dürfen ja sowieso nur von fachkundigen Ärzten durchgeführt werden.
Die von den fachkundigen Ärzten angefertigten konventionellen Röntgenaufnahmen würde ich mir gerne zur Begutachtung mal zeigen lassen.Ich hab da so ein ´ungutes´Gefühl.
MfG
Richard Kolder
Leiter der Ärztlichen Stelle der Ärztekammer Nordrhein
richard.koldere
Sehr geehrter Herr Kolder, lieber Richard, die RöV lässt nun mal im § 24 Abs. 2 mit Bezug auf § 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 die technische Durchführung im Sinne des § 2 Nr. 7 seitens im Strahlenschutz fachkundiger Ärzte zu. Und es wird nicht zwischen Durchleuchtungs- und Aufnahmebetrieb unterschieden. Ich muss mich als Physiker mit diesbezüglichen Bedenken, die hier in deinem Forumbeitrag ´durchschimmern´, zurückhalten. Die RöV ist hier eindeutig, und das ist dir natürlich auch klar. Aber kann man sich als Leiter einer Ärztlichen Stelle nicht mal derartige Röntgenbilder zur Begutachtung zeigen lassen? Vielleicht verflüchtigt ja damit dein ´ungutes´ Gefühl. Mit freundlichen Grüßen Klaus Ewen
Klaus Ewen

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