Gerätepass

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

es tut mir leid, dass ich Sie mit Fragen bombardiere.

Brauche ich, um meinen Beruf in der Radiologie ausüben zu können zwingend einen Gerätepass?
Darf ich ohne Gerätepass nicht arbeiten?

Vielen Dank


ireneroswitha
Sehr geehrte Frau Zumbusch, nun muss ich mal (ganz dumm und sozusagen in aller Öffentlichkeit) zugeben, dass ich nicht weiß, was ein Gerätepass ist und welchen Zweck dieser erfüllen soll. Meinen Sie Ihre Bescheinigung über die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz, ohne diese Sie in der Tat ihre Tätigkeit in der Radiologie gar nicht ausführen dürften? Oder könnte Ihre Einweisung in die sachgemäße Handhabung eines Röntgengerätes durch eine entsprechend qualifizierte Person gemeint sein (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RöV)? Dafür benötigt man aber keine persönlich ausgestellte Bescheinigung oder einen Pass. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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