Haftbarkeit in der Radiologie

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin von Beruf MFA, erfülle aber seit vielen Jahren die Aufgaben einer MTRA im Krankenhaus.
Seit kurzer Zeit bin ich in einem Krankenhaus tätig, in dem ich nachts Bereitschaftsdienste ohne einen Radiologen (Teleradiologie) mache. Meine Frage: Bin ich in irgendeiner Form haftbar, bei einem Kontrastmittelzwischenfall oder ähnlichem? Es gibt in diesem Krankenhaus keinen radiologischen Chefarzt, meine Vorgesetzte ist einzig und allein eine MTRA.
Schon im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.
ireneroswitha
Sehr geehrte Frau Zumbusch, zunächst einmal grundsätzlich Vorsicht mit der RöV, wenn Sie seit vielen Jahren die Aufgaben einer MTRA erfüllen. Eine MTRA darf ohne ´ständige Aufsicht und Verantwortung´ seitens eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes eine Röntgenuntersuchung technisch durchführen (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 RöV), eine MFA darf das nicht (§ 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV). Definition ´technische Durchführung´: siehe § 2 Nr. 7 RöV. ´Ständige Aufsicht und Verantwortung´ wird zwar etwas unterschiedlich ausgelegt, aber zumindest muss dazu ein entsprechend fachkundiger Arzt in der Praxis oder auf dem Klinikgelände sein. Im Rahmen der nach § 3 Abs. 4 RöV genehmigten Teleradiologie müssen am Ort der Untersuchung ein Arzt mit irgendeiner Teilfachkunde oder ein Arzt mit spezifischen Kenntnissen in der Teleradiologie sowie eine MTRA (!) für die technische Durchführung anwesend sein. Eine KM-Applikation bzw. daraus eventuell resultierende Zwischenfälle können nicht einer MFA übertragen bzw. angelastet werden. Das gilt aber auch für eine MTRA (siehe die erwähnte Definition der technischen Durchführung). Überhaupt kann man einer MFA oder MTRA keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung einer funktionierenden Strahlenschutzorganisation z.B. in einem Krankenhaus auferlegen. Dafür sind die Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten zuständig. Ihre Tätigkeit und Verantwortung als MFA erschöpft sich auf diejenigen Gebiete, für deren Ausführung Sie die Kenntnisse im Strahlenschutz erworben und diese (hoffentlich) auch aktualisiert haben. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld