Helfende Person im Kontrollbereich, Kinderradiologie

Sehr geehrter Herr Professor Ewen, seitdem wir im Rahmen unserer Tätigkeit als technisch durchführendes Personal einer Röntgenabteilung, die zu mehr als 98% Kinder zu ihren Patienten zählt, unsere helfenden und *haltenden* Tätigkeiten im Kontrollbereich schriftlich, mit Begründung dafür dokumentieren, drängt uns ein Veto gegen die allgemeine Verordnung, dass das *Halten* grundsätzlich zum Berufsbild gehört. Unserer, gelinde gesagt *erschreckenden Dokumentation* zufolge, bzgl. unserer quantitativen Einsätze im Kontrollbereich, scheint es so, als habe man bei diesem Erlass die Arbeit mit explizit nur Kindern nicht ganz bedacht. Die Dokumentation ansich führte bereits dazu, unser eigenes durchaus vorhandenes, vorschnelles Helfersyndrom Verhalten ;-) weitestgehend abzulegen, hier und da dann doch einmal mehr zu technischen Fixationsmitteln zu greifen, wie z.B. Kompressorium bei Rö Beckenübersicht beim Baby oder tobenden Kleinkind, oder Sandsäcken auf Kinderbeinchen, wobei uns das Herz blutet. Oft schafft es die Mutter, oder der Vater alleine nicht das wehrige, oder auch oft schwer behinderte Kind in der Position zu halten, die für eine befundungsfähige Aufnahme von Nöten ist. Oft auch nicht trotz technischer Hilfsmittel. So zeigt unsere Dokumentation sehr deutlich, dass wir trotz unseres eigenen Umdenkens, um Einsätze zu vermeiden, beim nur Kinder röntgen immer noch extem oft! unserer Pflicht nackommen müssen und dann auch gerne nachkommen. Nur: Es passiert immer öfter, dass Eltern oder kindbegleitendes Pflegepersonal um den Passus, dass das technisch durchführende Personal *halten muss* wissen und sich genau darauf berufen und ihren Einsatz im Kontrollbereich verweigern. Uns liegt daran, dass man für die radiologische Tätigkeit nur mit Kindern vielleicht mal eine Ausnahme macht, so dass sich keine Mutter, kein Vater, keine Schwester oder Pfleger mehr darauf berufen kann, ein/ sein Kind nicht selbst zu halten. Der Grundgedanke dass sich die Exposition helfender Personen im Kontrollbereich auf möglichst viele verteilt wird: Ist bei uns definitiv NICHT gegeben, wie unsere Aufzeichnungen seit August 15 belegen. Die Gründe sind zu vielfältig um sie hier alle explizit aufzuzählen und zu erläutern und liegen in der Natur von kranken, verletzten und behinderten Kindern von minus null bis 18 Jahren. Langer Rede kurzer Sinn: An wen können wir uns wenden, damit für Fälle wie bei uns wenigstens eine Gesetzesausnahme gemacht wird, damit wir uns zumindest Eltern und Pflegekräften gegenüber nicht *ergeben* müssen und zum zehnten Mal am Arbeitstag seufzend die Bleischürze überziehen und mal wieder....Wohlgemerkt: Wir machen das gerne, schon immer. Aber es ist definitiv erschreckend oft. Dankbar für einen Hinweis, wie man das am besten anfängt MfG Frau Spies
DJ-x-Ray
Sehr geehrte Frau Spies, Sie haben ja auch schon eine Anmerkung meinerseits zu Ihrem Forumbeitrag Nr. 2680 erhalten. Als konkrete Anfragen kann man Ihre Texte hier (Nr. 2675) und Nr. 2680 nicht bewerten. Das soll kein Vorwurf sein. Im Forum RöV kann man nicht nur Fragen stellen sondern auch Meinungen äußern. Wir können von uns aus seitens des Forum RöV nichts Konkretes in dieser Angelegenheit unternehmen. Aber wir werden Ihre Beiträge (zumindest zur Kenntnisnahme) an eine ´zuständige Institution´ weiterleiten. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld