Hilfe!!! Kind und ich aus ´versehen´ 20-30 mal geröntgt worden???
Ich war gerade nochmal zum Gespräch bei dem Arzt und auch in dem Röntgenraum. Diesmal war ich ja nicht mit meinem Kind beschäftigt und konnte mich umsehen. Es sind keine zwei Geräte, sondern nur 1. Das Panoramagerät steht ca 1m weg (ich kann aber überhaupt nicht schätzen. 2-3 Schritte)) und kann mit der austauschbaren Linse auch fürs Hand röntgen benutzt werden. Die Plattform für die Hand befand sich also direkt neben unseren Köpfen neben dem Türrahmen. Der Arzt war sehr nett und hat alles erklärt. Aber meine Frage konnte dort leider nicht beantwortet werden. Die Helferin war nicht vorher in dem Raum. Konnte daher auch nichts umschalten. Der Zahnarzt meinte, vielleicht die Helferin vorher zum Hand röntgen. Aber die nahm ja nicht am Gespräch teil, sondern eilte mit dem anderen Kind nur rein und raus. Ob der Zahnarzt das selber umgestellt hat weiss er nicht. Ist ja nachvollziehbar bei so vieken Kindern und 4 Tage später. Als der Zahnarzt kam stand das Gerät auf test sagte er, das weiss er noch. Da ging aber schon lange nichts mehr.Mir ging es ja genau um den Zeitraum vorher. Als die Geräusche kamen, die ich vom Röntgen aus der Klinik kenne. Kurzes mechanisches Klacken des Apparates. Danach ging die Helferin in den Röntgenraum, drehte an den Schaltern und wackelte am Röntgengerät und holte dann erst den Arzt, weil es sich nicht drehte. Ich fürchte, das kann gar nicht nachvollzogen werden im nachhinein. Die Helferin wird das bestimmt nicht zugeben, sollte sie so etwas wichtiges vergessen haben. Für den Zahnarzt ist das erledigt, weil seine Helferinnen die Ausbildung haben und das nie machen würden.
Hallo, ich kann von hier aus nichts unternehmen, denn das müsste, wie ich schon vorher geschrieben habe, von der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde übernommen werden. Dafür sind diese Behörden da. Die betreffende Behörde müsste natürlich informiert werden. Wie schon gesagt, wäre es sinnvoll, wenn das der Arzt selbst tun würde, um sich auch für seinen Tätigkeitsbereich Klarheit zu verschaffen. Aber auch Sie können die Behörde ansprechen (im Internet z.B. die Stichworte eingeben: Röntgenverordnung, Aufsichtsbehörde, Ort). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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