IGeL Mammographie

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
gibt es rechtsverbindliche Aussagen bezüglich des ´grauen Mammographie-Screenings´? Nach meiner Auffassung darf eine Mammographie entweder nach den Vorgaben im Rahmen des Screening-Programms oder nach der Stellung der rechtfertigenden Indikation durch den fachkundigen Arzt durchgeführt werden. Eine Mammographie als IGeL - Leistung ist für mich demnach nicht im Sinne der RöV. Trotzdem werben Ärzte in Praxen und auf ihre Websites damit,
(und schreiben auch, dass die die IGeL- Mammographie auf der Basis der RöV beruh...) was mich doch sehr wundert, denn hier entscheidet die Patientin (nach einer Beeinflussung des Arztes...), ob sie eine Mammographie machen lässt oder nicht. Vielen Dank und mit den besten Grüßen, Irene Vent
Irene Vent
Sehr geehrte Frau Vent, wir teilen Ihre Auffassung in Bezug auf das graue Screening und dem Anbieten von IGEL-Leistungen in der Mammographie. Nach der RöV ist eine Mammographie im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms oder nach heilkundlichen Grundsätzen bei einer ärztlichen Fragestellung mit rechtfertigender Indikation nach Paragraph 23 RöV zulässig. Ein Angebot, eine IGEL-Leistung durchzuführen, zeigt unseres Erachtens schon, dass es sich nicht um eine heilkundliche Untersuchung mit spezieller ärztlicher Fragestellung handeln kann. Denn, wenn die betroffene Frau die Untersuchung nicht privat bezahlen möchte, wird sie auch nicht erfolgen. Bei einer heilkundlichen Untersuchung dagegen würde diese nach einer entsprechenden rechtfertigenden Indikation durchgeführt und mit der GKV oder PKV seriös abgerechnet. Nach unserem Verständnis handelt es sich bei diesen IGEL-Angeboten um „individuelle Vorsorge“, die mindestens zurzeit nach der RöV nicht zulässig ist. Es ist in der Tat sehr schwer, diese Praxis an den oben geschilderten Regelungsumfang der RöV anzupassen. Aus unserer Sicht bleibt nur die Möglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und ggf. später noch einmal nachzufragen, ob man dort diesbezüglich etwas Positives hat erreichen können. Mit freundlichen Grüßen K. Ewen
Klaus Ewen

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