Indikationen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ewen,

darf eine Röntgenuntersuchung angefertigt werden, um eine eventuell vorhandene Fraktur auszuschließen, die aber nicht behandelt wird wie Rippen und Nase seitl. ? Wer legt fest, ob solche Bilder abgeschafft werden ? Wie das Schädelröntgen.

Bei uns werden Indikationen aufgeschrieben, die man mit der Röntgenaufnahme nicht beantworten kann ZB Knie 2E + Pat. ax mit der Fragestellung Innenmeniskusläsion, außerdem Indikationen wie gestoßen(Fuß 2E), Schmerzen, Lumbalgie. Sind diese Indikationen rechtens ?

Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
M. Oberdorf
nc-oberdomi
Sehr geehrte Frau Oberdorf, nach Rücksprache mit einem radiologischen Kollegen folgende Antworten: Viele Ihrer Fragen lassen sich schon mit der so genannten „Orientierungshilfe für bildgebende Untersuchungen“ beantworten (siehe im Internet). Eine Röntgenuntersuchung des Nasenbeins ist - bei entsprechender Klinik - nach gezielter fachärztlicher Anforderung als weiterführende Untersuchung bei einem Nasentrauma indiziert. Eine dislozierte Nasernbeinfraktur wird sehr wohl therapiert.
Bei einem klinisch stabilen Thoraxtrauma ist die Röntgenuntersuchung der Rippen als Primäruntersuchung indiziert. Bei nachgewiesenen Rippenfrakturen besteht die Gefahr eines Pneumo- oder Hämatothorax, den man nicht übersehen sollte. An der eigentlichen Therapie ändert sich nichts. Auch bei Kniebeschwerden kann eine Röntgenuntersuchung sinnvoll sein. Die übrigen Angaben (Schmerzen, gestoßen, Lumbalgie) stellen ohne weitere klinisch anamnestische Angaben keine Indikation für eine Röntgenuntersuchung da. Oft hat der im Strahlenschutz fachkundige anfordernde Arzt noch Zusatzinformationen, die er bei der nicht selten vorhandenen Hektik in der Ambulanz nicht auf dem Anforderungsschein dokumentiert hat. Auch Schädeluntersuchungen haben bei bestimmten Fragestellungen noch durchaus eine Berechtigung. Grundsätzlich gilt immer, dass sich die Indikationen für bestimmte Untersuchungen nicht allgemein sondern jeweils nur für einen konkreten Fall beantworten lassen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen

Klaus Ewen

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