Sehr gehrter Herr Prof Ewen,
die Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
fordert grundsätzlich bei weiblichen Personen die Anwendung eines Ovarienschutzes als direkte Abdeckung oder als indirekter Ovarienschutz durch Einschieben einer Bleiplatte in die Tiefenblende , soweit hierdurch der Informationsgehalt der Untersuchung nicht wesentlich eingeschränkt wird
oder die Wahrscheinlichkeit von Wiederholungsaufnahmen nicht deutlich erhöht wird.
Bei einer kürzliche Schulung behaupteten allerdings einige Teilnehmer, dass der indirekte Ovarienschutz durch Einschieben einer Bleiplatte in die Tiefenblende angeblich nicht mehr erlaubt sei. Das hätte angeblich die ärztl.Stelle Hessen so behauptet!!!??? Deshalb hätten sie diese Strahlenschutzmittel entsorgt.
Eine nachvollziehbare Begründung wurde mir allerdings nicht geliefert und ich kann mir bisher auch keine Erklärung dazu ableiten.
Was halten Sie davon?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Karl-Heinz Szeifert
Indirekter Ovarienschutz Eischub in die Tiefenblende
Sehr geehrter Herr Szeifert, da ist wohl die Meinung der ärztlichen Stelle Hessen bei einigen Teilnehmern der Schulung nicht vollständig korrekt rüber gekommen. Gemeint war: indirekter Gonadenschutz bei weiblichen Personen (indirekter ´Ovarien´schutz) ja, indirekter Gonadenschuz bei männlichen Personen nein, weil eine Hodenschutzkapsel deutlich mehr an Dosisreduzierung bringt als ein indirekter ´Hoden´schutz, wenn Letztgenannter überhaupt eine Wirkung hat. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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