Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
wenn an einer Rö.-Anlage mit Verwendung von zwei unterschiedlichen digitalen Bildempfängersystemen gearbeitet wird, muss dann auch zwangsläufig eine „doppelte“ Konstanzprüfung mit beiden Systemen durchgeführt werden? Fakt 1: diese Anlage wird zu ca. 95% mit DR-Technik und zu ca. 5% mit CR-Technik (Bettaufnahmen) betrieben; Fakt 2: das CR-System wird zu 100% im Nebenraum verwendet, daher wird natürlich die komplette KP für diesen Raum auch damit durchgeführt. Nach meiner Meinung werden bei den KPs zu Fakt 1: DR-Anlage mit DR-Technik, zu Fakt 2: konventionelle Anlage mit CR-Technik alle zu prüfenden Komponenten gem. DIN 6868-13 ausreichend geprüft.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass Rö.-Anlagen verwendungsrelevant zu prüfen sind.
Können Sie dem so zustimmen?
KPs mit DR- und CR-Technik?
Sehr geehrter Herr Pröhl, ich kann es kurz machen: Ich stimme Ihrer Auffassung zu. Das ist aber nur die inoffizielle Meinung des Forum RöV. Deshalb empfehle ich, bei der zuständigen ärztlichen Stelle zu hinterfragen, ob man das dort genauso sieht. Vielleicht gibt es Argumente gegen diese Art der Durchführung einer Konstanzprüfung, die wir so nicht gesehen haben. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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