Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ewen,
benötigen Anästehsieärzte /-innen oder Anästehsieschwestern/-pfleger, die permanent in einem OP arbeiten, in dem ein C-Bogen oder andere Röntgengeräte zum Einsatz kommen, für ihren Einsatz im OP den Kenntniskurs nach RöV, auch wenn sie dabei nicht in die Situation kommen, den C-Bogen zu bedienen?
Genügt die Einweisung und Belehrung zum Beginn Ihrer Tätigkeit sowie die jährlichen Strahlenschutzbelehrungen?
Mit freundlichen Grüßen H. Ullrich
Kenntniskurs für Anästehsieärzte oder Anästehsieschwestern
Sehr geehrte/r Frau/Herr Ullrich, der genannte Personenkreis benötigt keine Kenntnisse im Strahlenschutz, wenn von diesem die sog. technische Durchführung im Sinne des § 2 Nr. 7 RöV nicht wahrgenommen wird. Das gilt sowohl für die Ärzte als auch für die Schwestern und Pfleger. Nur für die Ärzte: Diese benötigen auch keine Fachkunde im Strahlenschutz, wenn von ihnen nicht die rechtfertigende Indikation nach § 23 Abs. 1 für die Durchführung von Röntgenuntersuchungen gestellt wird. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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