Sehr geehrter Herr Prof Even,
in unserer Klinik röntgen wir sehr selten ( vielleicht 4 X im Jahr) den Körperstamm bei Kindern (unter 12 Jahren).
Wir arbeiten Digital, an unsererm Buckyplatz lässt sich aber das Raster nicht entfernen.
1. Kann ich auch ohne Automatik, sprich Übertisch röntgen und frei belichten?
2. Ab wieviel Jahren muss ich mit Vollautomatik arbeiten ?
3. Darf ich überhaupt Kinder unter 12 Jahren röntgen, wenn das Raster nicht zu entfernen ist?
4. Und ... was ist , wenn wir in Zukunft mehr Kinder zum Röntgen bekommen ( ein Kinderchirurg soll eingestellt werden...).
Vielen Dank für Ihre Antwort
Boris Rus
Kinder Körperstamm
Sehr geehrter Herr Rus, zu Ihren 4 Fragen: 1) Wenn ich in Ihrer Frage das Wort ´Kann´ durch ´Darf´ ersetze, dann wäre die Frage mit ´ja´ zu beantworten. 2) Es gibt diesbezüglich in der ´Leitlinie der BÄK zur QS in der Röntgendiagnostik´ (im Internet einsehbar) kein ´muss´. Es wird dort empfohlen, in Abhängigkeit von Untersuchungsart, Alter und Körperdurchmesser des Kindes frei zu belichten, was eine gewisse Erfahrung voraussetzt. Wenn die Leitlinie in bestimmten Fällen nicht dagegen spricht, sollte man bei mangelnder Erfahrung lieber mit Belichtungsautomatik arbeiten. 3) Das Raster muss bei pädiatrischen Röntgenuntersuchungen nur dann entfernbar sein, wenn durchleuchtet werden soll (siehe E 14 der Anlage I in der Sachverständigen-Prüfrichtlinie, SV-RL; diese ist im Internet einsehbar). Wenn wir schon beim Raster sind, dann sollte das üblicherweise in einem Bucky-Tisch vorhandene Standard-Raster 12/40 bei pädiatrischen Röntgenaufnahmen durch ein Raster mit dem Schachtverhältnis R = 8 ersetzt werden (weniger Dosis). 4) Weder in der besagten Leitlinie noch in der SV-RL gelten die speziellen pädiatrischen technischen Aufnahmeregelungen grundsätzlich unabhängig von der Zahl der zu untersuchenden Kinder. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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