Sehr geehrter Professor Ewen,
ich habe eine weitere Frage, diesmal zu Konstanzprüfung der Leuchtdichte-Kennlinie nach DIN 6868-157. Hier steht in der Fußnote, dass die Kurve nur gemessen werden muss, wenn die ´Messwerte der TESTBILDER TG18-LN8-01 und TG18-LN8-18 von den Bezugswerten der Abnahmeprüfung abweichen´.
Ich bin mir jetzt unsicher, was hier mit Abweichung gemeint ist. Die 30% ja ehr nicht, da das neue Messen der Kurve ja keine Fehlerbehebung ist. Die Warnschwelle ab einer 20%igen Abweichung hat damit ja auch erstmal auch nichts zu tun (das Messen der DICOM-Kurve ist ja keine Maßnahme um weitere Abweichungen zu verhinden).
Können Sie mir hier einen Tipp geben?
Mit freundlichen Grüßen!
Stefan Wagner
Konstanzprüfung DIN 6868-157 - DICOM-Kennlinie
Sehr geehrter Herr Wagner, in letzter Zeit häufen sich die Fragen im Forum RöV zur DIN 6868-157 („BWS“) und zu ihrem Umfeld (z.B. QS-RL). Da diese Fragen oft sehr spezifisch sind, wurde der Vorschlag unterbreitet, diese Anfragen einem kleinen Gremium von Experten auf diesem Gebiet zukommen zu lassen und deren Antworten dann in das Forum RöV einzustellen. Es ist verständlich, dass dieser Vorgang insgesamt etwas länger dauern wird als normalerweise im Forum RöV üblich. Die Forumleitung hat darauf wenig Einfluss. Ich bitte darum um Verständnis. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld