Sehr geehrter Professor Ewen,
ich habe eine Frage zur Konstanzprüfung an Bildschirmen nach der neuen Norm 6868-157.
In Tabelle 7 sind bei der Schleierleuchtdichte zwei Fußnoten aufgeführt. Die eine (a) besagt, dass die Prüfung für RK3, RK5 und RK6 entfällt. Die andere (b) sagt, dass die Prüfung nur bei Auffälligkeiten der Minimalleuchtdichte erforderlich ist.
Was heißt das? Muss man für RK3,5,6 die Schleierleuchtdichte nur messen, wenn es Auffälligkeiten bei der Minimalleuchtdichte gibt, oder muss man sie bei RK3,5,6 nie messen und bei den anderen nur, wenn es Auffälligkeiten gibt?
Und dann habe ich noch die Ergänzungsfrage, was diese Auffälligkeiten genau sein können - eine Abweichung über die ´Warnschwelle´ von 20% im Vergleich zur Abnahmeprüfung oder noch etwas anderes?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen!
Stefan Wagner
Konstanzprüfung DIN 6868-157 - Schleierleuuchtdichte
Sehr geehrter Herr Wagner, in letzter Zeit häufen sich die Fragen im Forum RöV zur DIN 6868-157 („BWS“) und zu ihrem Umfeld (z.B. QS-RL). Da diese Fragen oft sehr spezifisch sind, wurde der Vorschlag unterbreitet, diese Anfragen einem kleinen Gremium von Experten auf diesem Gebiet zukommen zu lassen und deren Antworten dann in das Forum RöV einzustellen. Es ist verständlich, dass dieser Vorgang insgesamt etwas länger dauern wird als normalerweise im Forum RöV üblich. Die Forumleitung hat darauf wenig Einfluss. Ich bitte darum um Verständnis. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
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