Konstanzprüfung an kombinierten Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräten

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, werte Forumsgäste!

Meine Frage: Für die Prüfung der Durchleuchtung sowie der Indirektaufnahmemodi (Schuß/ Serie) verwendet man eindeutig einen Prüfkörper nach DIN 6868-4 und prüft auch nach dieser Norm. Welchen Prüfkörper aber muss ich zur Konstanzprüfung des Direktaufnahmemodus an einem komb. Aufnahme- und Durchleuchtungsgerät mit Flachdetektor verwenden: einen nach DIN 6868-4 oder den nach 6868-13? Meiner Meinung nach den letzteren, da für Direktradiographie z.B. auch die Übereinstimmung von Licht- und Nutzstrahlenfeld sowie Leuchtdichte- oder Pixelwert relevante Prüfparameter sind, welche in der 6868-4 gar nicht abgefragt werden. Wie sehen Sie das?
marco.muehlmann
Sehr geehrter Herr Mühlmann, ich bin derselben Meinung wie Sie: Die Konstanzprüfung (KP) des Direktaufnahmemodus an einem kombinierten Aufnahme- und Durchleuchtungsgerät mit Flachdetektor muss nach DIN 6868-13 durchgeführt werden. Man kann das nach meinem Verständnis schon aus der Beschreibung des Anwendungsbereiches im Kap. 1 der DIN 6868-4 entnehmen, in den beispielsweise die dynamischen Flachdetektoren (Durchleuchtung ohne BV, aber mit Flachdetektor) einbezogen sind und nach dem die KP im Zusammenhang mit statischen Flachdetektoren (Aufnahmemodus in Direkttechnik) auf der Basis der DIN 6868-13 durchgeführt werden muss. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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