Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
zur Konstanzprüfung in der Teleradiologie habe ich eine Frage.
In der RöV § 16.Abs. 3 wird von einer Konstanzprüfung der Übertragungswege auf Stabilität sowie der Qualität und Übertragungsgeschwindigkeit gesprochen, die mindestens jährlich zu prüfen ist.
In der DIN 6868-159 (6.2.5) wird dagegen von monatlich gesprochen und die QS-RL sagt über den Zeitraum nichts aus.
Seitens der Aufsichtsbehörden wird der Zeitraum der Konstanzprüfung auch sehr unterschiedlich ausgelegt von monatlich, vierteljährlich, halbjährlich bis jährlich.
Wenn ich die Rechtslage richtig beurteile müsste eine jährliche Konstanzprüfung jedoch ausreichen, da die RöV nur dies vorschreibt, wenn die arbeitstäglichen Prüfungen keine Beanstandungen ergeben.
Ich hoffe Sie können mir dazu etwas verbindliche sagen.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Manfred Heimann
Konstanzprüfung in der Teleradiologie
Sehr geehrter Herr Heimann, man muss beachten, dass im Text des § 16 Abs. 3 RöV steht: „mindestens“ jährlich (wie Sie ja auch geschrieben haben). Diese Formulierung umfasst nach RöV theoretisch jede Zeitspanne zwischen einem Jahr und weniger (arbeitstäglich). Die Regelung der DIN 6868-159 in 6.2.5 ist schon etwas konkreter, aber auch nicht eindeutig, denn sie „empfiehlt“ für die „langfristigen“ Konstanzprüfungen 6.2.2 bis 6.2.4 eine monatliche und für die Konstanzprüfung 6.2.1 eine arbeitstägliche Prüffrist. Fazit: Die RöV schreibt im Satz 2 des § 16 Abs. 3 nicht „jährlich“ vor sondern „mindestens jährlich“. Und ich kann aus diesem Text nicht entnehmen, dass „jährlich“ ausreichend sein soll, falls die arbeitstäglichen Konstanzprüfungen keine Beanstandungen ergeben. Es bleibt, dass die zuständige Behörde nach dem letzten Satz in § 16 Abs. 3 RöV Abweichungen von den im Abs. 3 genannten Fristen festlegen kann. Es gibt viele „zuständige Behörden“ in der Bundesrepublik und man kann wohl eine strikte Einheitlichkeit deren Meinungen nicht erwarten. Ich persönlich würde den DIN-Vorschlag in 6.2.5 favorisieren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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