Kontrolle Röntgenschutzkleidung

Sehr geehrter Herr Professor Ewert, in unserem Klinikum stellt sich die Frage, ob Röntgenschutzkleidung nach Überschreiten einer bestimmten ´Altersgrenze´ z.B. älter als 7 Jahre ausgetauscht werden muss. Hintergrund der Frage ist eine bestehen Unsicherheit, ob es durch Material-Abrieb/Verschleiß im Inneren der Schutzkleidung zur Schwächung der Abschirmwirkung kommen kann. Im Normenentwurf DIN 6857-2 wird ja nur eine Sicht- /Tastprüfung mit anschließender Durchleuchtung beschrieben. Die im Hause durchgeführte Durchleuchtung einer etwa 10 Jahre alten Röntgenschürze hat keinen Mangel/Defekt ergeben. Kann der Strahlenschutzbeauftragte aufgrund dieses Prüfergebnisses trotz des Alters der Schutzkleidung von einer ausreichenden Schutzwirkung ausgehen. Vielen Dank . Mit freundlichem Gruß I. Steinert (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
steinert_ingo
Sehr geehrter Herr Steinert, in der DIN 6857-2, die übrigens bis spätestens Frühjahr 2016 als Norm erscheinen wird, ist tatsächlich nichts über eine ´Altersgrenze´ für Schutzkleidung ausgesagt. Das haben wir bewusst deshalb so gemacht, weil es ja durchaus sein kann, dass relativ selten benutzte und/oder pfleglich behandelte Schürzen auch nach 7 oder sogar nach 10 Jahren noch mängel-/defektfrei sein können.Ich habe selbst an dieser Norm mitgearbeitet und möchte, kaum ist diese erschienen, hier im Forum RöV auch nichts propagieren, was über die Forderungen in der DIN 6857-2 hinausgehen würde. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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