Kurse für Auszubildende

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,

ich stehe vor der Situation, dass in zwei nichtradiologischen Abteilungen mit Röntgengeräten C-Bogen Chirurgie und Untertischröhre (ERCP) zwei volljährige Auszubildende zur MFA eingestellt worden sind. Diese sind natürlich entsprechend unterwiesen worden und sollen unter Aufsicht bei Erstellung der Aufnahmen mitwirken. Müssen Auszubildende dann die entsprechenden Kurse besuchen oder geht das erst nach der abgeschlossenen Berufsausbildung?

Vielen Dank für Ihre Antwort. Guido Kindervater
Guido Kindervater
Sehr geehrter Herr Kindervater, nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 der RöV dürfen Personen, die sich in einer die erforderlichen Voraussetzungen zur technischen Durchführung vermittelnden beruflichen Ausbildung befinden, unter ständiger Aufsicht eines entsprechend fachkundigen Arztes nur diejenigen Aufgaben ausführen, die ihnen im Rahmen ihrer Ausbildung übertragen sind. Durch diese Regelung ist die technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen durch eine (zukünftige) MFA, die sich in der Ausbildung befinden, formal ausgeschlossen. Die Ausbildungsregelungen zur MFA enthalten unseres Wissens, anders als die Ausbildungsregelungen zur zahnmedizinischen Fachangestellten oder zur MTRA, keine Tätigkeiten in der Röntgendiagnostik. Sollten sich hier rechtliche Änderungen ergeben haben und die Ausbildungsrichtlinien für MFA inzwischen die Röntgendiagnostik enthalten (was dann aber für alle auszubildenden MFA gelten müsste), dann würde eine entsprechende Ein- und Unterweisung dieser Personen zum Erwerb der in § 24 Abs. 2 Nr. 3 RöV geforderten Kenntnisse im Strahlenschutz ausreichen. Da es aber weitere Randbedingungen bezüglich der Aufsicht gibt, empfehlen wir Ihnen dringend, den Abschnitt 6.5 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in der Fassung vom 26.6.2012 nachzulesen. Nach unserer Meinung ist es nicht ausgeschlossen, dass eine in der Ausbildung befindliche (zukünftige) MFA zum Ende ihrer Ausbildung die Kurse (Theorie und Praxis) zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz besucht. Die Bescheinigung dieser Kenntnisse durch die zuständige Stelle kann aber erst nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung erfolgen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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