Sehr geehrter Herr Professor,
nun geht es mal nicht um die MFA im Röntgen, sondern in der Strahlentherapie. Vielleicht können Sie mir eine Auskunft geben?
Darf ein Team am Linearbeschleuniger aus einer MTRA und einer MFA bestehen?
Oder darf generell die MFA gar nicht am Beschleuniger arbeiten.- auch nicht ohne Aufsicht ?
Welche Voraussetzung würde die MFA benötigen?
Herzlichen Dank
Eva Korb
MFA Linearbeschleuniger
Sehr geehrte Frau Korb, auch unter Beachtung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg gehen wir davon aus, dass eine MFA mit bescheinigten Kenntnissen im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung bei der Strahlentherapie technisch mitwirken darf. Allerdings muss die Beaufsichtigung durch den fachkundigen Arzt in diesem Fall ganz engmaschig erfolgen (´dauernde Beaufsichtigung´). Sofern die technische Mitwirkung (Einstellen, Auslösen der Strahlung) durch eine/einen MTRA erfolgt und im Zusammenhang mit der Bestrahlung weitere/andere Aufgaben durch die/den MFA ausgeführt werden, gibt es nach unserer Auffassung keine Bedenken gegen eine Teamarbeit. Wir meinen aber, dass eine Beaufsichtigung von MFA bei der tatsächlichen technischen Mitwirkung durch MTRA nicht zulässig ist. Diese Aufgabe bleibt den fachkundigen Ärzten vorbehalten. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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