MFA /ct/Teleradiologie

Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
damit eine Krankenschwester mit Röntgenschein CT´s in der Rufbereitschaft machen darf und die Bilder TELERADIOLOGIESCH abschickt mus der Arzt der neben Ihr steht wehrend Sie die CT Untersuchung macht die Fachkunde für CT besitzen oder auch noch die Fachkunde für Teleradiologie oder reicht aus wenn der Arzt nur dir Fachkunde für Notfalldiagnostick hat?
Gruß
Herr Studime.
FG
Sehr geehrter Herr Studime, um Ihre Frage zu beantworten, müssen wir sie etwas interpretieren. Wenn es um eine genehmigte Teleradiologie im Sinne des § 3 Abs. 4 Röntgenverordnung geht, dann ist die technische Durchführung durch eine MFA (Krankenschwester, Arzthelferin o.ä.) mit Kenntnissen im Strahlenschutz schon formal nicht möglich. Das liegt daran, dass schon die Genehmigungsvoraussetzungen der Röntgenverordnung verlangen, dass die technische Durchführung der Röntgenuntersuchung durch eine Person mit entsprechender Fachkunde im Strahlenschutz (MTRA) erfolgt (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 RöV). Diese spezielle Anforderung ist nicht kompensierbar, auch nicht durch Aufsicht seitens eines Arztes mit CT-Fachkunde oder mit Fachkunde für das Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik. Es stellt sich aber für uns die Frage, warum die Anwendung überhaupt im Rahmen der Teleradiologie erfolgen soll, wenn ein Arzt mit CT-Fachkunde oder mit Fachkunde für das Gesamtgebiet am Untersuchungsort zugegen ist. Der so fachkundige Arzt kann die rechtfertigende Indikation für die CT-Untersuchung stellen, er kann die verantwortliche Erstbefundung durchführen und er kann die MFA mit Kenntnissen im Strahlenschutz beaufsichtigen, die dann - außerhalb der Teleradiologie nach Röntgenverordnung - auch technisch durchführen darf (§ 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV). Die MFA dürfte in in diesem Fall die Bilder zum Einholen einer Zweitmeinung auch verschicken. Ein Arzt mit Notfallfachkunde im Strahlenschutz kann bei CT-Untersuchungen keine der vorgenannten Aufgaben wahrnehmen, da die Notfallfachkunde CT-Untersuchungen explizit nicht einschließt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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