Guten Tag,
mich interessiert, was MFA im sogenannten ´Röntgenkurs´ zum Erwerb des ´Röntgenscheins´ lernen. Mit diesem ´Röntgenschein´ dürfen sie röntgen und CT fahren, wenn ein fachkundiger Arzt anwesend ist. Doch ist die Ausbildung ausreichend, um alle in einem Akutkrankenhaus mit Spezialabteilungen erforderlichen Röntgenaufnahmen korrekt anfertigen zu können? Werden auch Spezialaufnahmen vermittelt? Die MTRA-Ausbildung dauert 3 Jahre. Einstelltechnik und Computertomographie nehmen einen großen Stellenwert ein. Welche Einstellungen werden in diesem 90-stündigen Röntgenkurs für MFA vermittelt? Und welche Kenntnisse und Befähigung erlernen MFA zum Fahren von CT?
Und: Den Fachkräftemangel im MTRA-Bereich spürt man allerorten. Ist es hilfreich bei der Beseitigung dieses Mangels, wenn man deutlich macht, dass eine Arzthelferinnenausbildung auch ausreicht, um den komplexen Bereich in der Radiologie abdecken zu können, wenn man mit dann nur 90 Stunden ´Röntgenkurs´ die gleichen Tätigkeiten machen kann, vorausgesetzt, ein fachkundiger Arzt ist im Haus?
MFA mit Röntgenschein
Sehr geehrte/r Frau/Herr Werner, Ihre Fragen sind ziemlich vielschichtig und können daher vom Team des Forum RöV auf allen betroffenen rechtlichen Ebenen nicht abschließend beantwortet werden. Wir geben uns aber alle Mühen. Zu der Frage, ob die Ausbildung zur MFA und der Erwerb deren Kenntnisse im Strahlenschutz ausreichend sind, um in einem Akutkrankenhaus mit Spezialabteilungen die anfallenden Röntgenuntersuchungen in vergleichbarer Weise wie eine MTRA technisch durchzuführen, vertreten wir, auf der Rechtsbasis der RöV, folgende Auffassung: 1) Es muss während der Röntgenuntersuchung ein im Strahlenschutz fachkundiger Arzt anwesend sein („ständige Aufsicht und Verantwortung“, § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV). 2) Es muss eine rechtfertigende Indikation seitens eines entsprechend fachkundigen Arztes gegeben sein (§ 23 Abs. 1 RöV). 3) Diese muss direkt oder indirekt (z.B. durch Verweis auf Arbeitsanweisungen) eine Beschreibung der jeweils korrekten Untersuchungsmethode mit einbeziehen. Diese Vorgaben, verbunden mit den erworbenen Kenntnissen im Strahlenschutz, den Einweisungen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RöV), den Unterweisungen (§ 36 RöV) und der oben schon erwähnten ständigen Beaufsichtigung durch einen vor Ort anwesenden fachkundigen Arzt sollten Gewähr dafür bieten, dass die technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen (siehe § 2 Nr. 7 RöV) durch MFA auf einem ausreichend hohen Qualitätsniveau erfolgt. Sollte eine MTRA diese Tätigkeit ausführen, entfällt für diese die genannte Aufsicht, d.h. sie kann die Untersuchung technisch durchführen, ohne dass ein fachkundiger Arzt in der Nähe sein muss. Nach unserem Verständnis ist eine solche ´eigenverantwortliche´ Tätigkeit nur mit der entsprechenden differenzierten Ausbildung und der damit verbundenen Fachkunde im Strahlenschutz einer MTRA möglich. Diese Unterscheidung zwischen MFA und MTRA bezieht sich hier aber nur auf die beaufsichtigte Tätigkeit (MFA) bzw. unbeaufsichtigte Tätigkeit (MTRA). Ihre Grundsatzfrage, ob die Ausbildung zur MFA überhaupt ausreichend sein kann, um auch hoch komplexe technische Durchführungen in der Radiologie zu erledigen, kann von uns im Forum RöV nicht beantwortet werden. Dazu müssten entsprechende Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesumweltministerium (BMUB) geführt werden. Das gilt auch für die Frage, ob der Inhalt des Kenntniserwerbs (nachzulesen in den entsprechenden Fachkunderichtlinien) ausreicht, um anspruchsvolle Untersuchungsmethoden (z.B. CT) technisch zu realisieren. Hinzuweisen ist auf eine Änderung der RöV und StrlSchV von 2011. Mit dieser Änderung hat das Bundesumweltministerium festgelegt, dass die sonstige medizinische Ausbildung (§ 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV) nicht nur einfach abgeschlossen, sondern ´erfolgreich´ abgeschlossen sein muss. Dies hat sicherlich dazu beigetragen, das Niveau der notwendigen Berufsausbildung der MFA zu verbessern. Wir sind der Meinung, dass die Tätigkeiten in der Radiologie ohne gut ausgebildete und gewissenhaft arbeitende MFA auf dem aktuellen Standard nicht möglich wäre, wobei bestimmte Bereiche (z.B. die Teleradiologie) nur den MTRA vorbehalten bleiben. Das Team des Forum RöV ist aufgrund eigener Erkenntnisse aus seiner praktischen Tätigkeit der Auffassung, dass in Deutschland die meisten MFA gut ausgebildet sind, gewissenhaft arbeiten und sich zielgerichtet fortbilden, um die von ihnen in der Radiologie ausgeübten Tätigkeiten qualitativ gut erledigen zu können. Natürlich gibt es, wie auch in anderen medizinisch orientierten Berufszweigen, Ausnahmen von diesem Standard. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.
Bitte haben Sie etwas Geduld