Sehr geehrter Prof. Ewen,
darf ich MFA mit Röntgenschein im Bereitschaftsdienst der Röntgenabteilung(Röntgen, CT)einsetzen. Unsere Radiologen sind ständig vor Ort.
Vielen Dank!
MFA mit Röntgenschein
Sehr geehrte Frau Richter, ja, das dürfen Sie als MFA, und zwar unter folgenden Voraussetzungen (siehe § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV): 1) Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz erworben und regelmäßig aktualisiert haben. 2) Die Radiologen, von denen ich unterstelle, dass sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (auch für CT) besitzen und jeweils aktualisiert haben, müssen die sog. ständige Aufsicht und Verantwortung für Ihre Tätigkeit übernehmen. Diese Forderung ist ja offensichtlich auch erfüllt, denn Sie schreiben, dass sie ständig vor Ort sind. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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