Sehr geehrte Damen und Herren,
Röntgen und CT ist auch an eine MFA delegierbar - aber nur unter ständiger ärztlicher Aufsicht. Was bedeutet das genau? Reicht es aus wenn der Radiologe im Haus ist oder sollte er ständig bei der Ausführung neben der MFA stehen?
Vielen Dank für die Auskunft!
Mit freundlichen Grüßen
Jessica
MFA mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz
Hallo Jessica, die sog. ständige Aufsicht und Verantwortung seitens eines im Strahlenschutz fachkundigen Arztes z.B. nach § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV wird in den einzelnen Bundesländern nicht exakt identisch interpretiert. Aber im Wesentlichen wird gefordert, dass sich der/die betreffende Arzt/Ärztin bei Praxisbetrieb in den Praxisräumen und bei Krankenhausbetrieb auf dem Klinikgelände aufhalten muss. Keineswegs wird diese ärztliche Aufsicht so verstanden, dass man bei der technischen Durchführung sozusagen ständig neben der diese Arbeit ausführenden MFA stehen muss. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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