MRT ohne Arzt
Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, derzeit befinde ich(ausgebildete MTRA) mich noch im Erziehungsurlaub und fange demnächst in einem MVZ an im MRT zu arbeiten. Bisher habe ich genügend Erfahrung gesammelt aber Untersuchungen ohne Arzt durchzuführen erscheint mir doch etwas unsicher auch wenn es nur Native sind. Da ja Patienten nicht berechenbar sind. Die Ärztin geht in den Urlaub und wir sollen in dieser Zeit weiterhin untersuchen. Kein Vertretungsarzt o.ä. Ist dies rechtens oder darf ich die Arbeit in der Zeit niederlegen bis ein Arzt mit Fachkunde in Rufnähe ist?
Sehr geehrte Frau Tarrach, hätten Sie diese Frage zur Tätigkeit an einer Röntgeneinrichtung gestellt, hätten wir Ihnen eine eindeutige Antwort bezüglich rechtfertigender Indikation (ausschließlich durch im Strahlenschutz fachkundigen Arzt), technische Durchführung (durch MTRA oder MFA mit Kenntnissen im Straahlenschutz unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes) und Befundung (fachkundiger Arzt oder Arzt mit Kenntnissen unter Aufsicht) geben können. Vergleichbar eindeutige Regelungen wie in der Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung sind uns für den Bereich der nichtionisierenden Strahlung (z.B. MRT) nicht bekannt. Hier werden sicherlich das ärztliche Berufsrecht, die Vertragsbedingungen der SGB V-Partner und die Leitlinien der Fachgesellschaften den Stand der medizinischen Wissenschaften und die damit verbundenen Voraussetzungen definieren. Wir glauben nicht, dass eine Entscheidung, ob und in welcher Form eine MRT-Untersuchung durchgeführt werden soll, von einem fachkompetenten Arzt auf eine MTRA delegiert werden darf (fachkompetenter Arzt deshalb, weil es für MRT bisher keine Vorschriften für eine bescheinigte Fachkunde im Strahlenschutz gibt). Außerdem meinen wir, dass eine Befundung der MRT-Untersuchung zu den ärztlichen Aufgaben gehört. Da dies aber nur unsere Meinung widerspiegelt und für uns rechtlich nicht belegbar ist, empfehlen wir Ihnen, mit den Berufsverbänden (MTRA-Verbände, Radiologenverband) Kontakt aufzunehmen und dort eine belastbare Auskunft einzuholen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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