Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, meine Kolleginnen und ich sind MTA für Funktionsdiagnostik und arbeiten im Rechtsherzkatheterlabor. Seit Ende letzten Jahres werden bei uns Angiographien durchgeführt, bei denen wir dem Arzt assistieren. Unsere Mitarbeiter fragen sich jedoch, ob wir hier anreichen dürfen, oder diese Untersuchungen ausschließlich den Radiologieassistentinnen vorbehalte sind? Einen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz haben wir absolviert.
Wir hoffen, sie können uns Auskunft geben. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß Katja Moch
MTA-F und Angiographien
Sehr geehrte Frau Moch, nach Auffassung der Heilberufskammern (Ärztekammern) ist die erfolgreich absolvierte ´sonstige medizinische Ausbildung´ zur MTA für Funktionsdiagnostik geeignet, um Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben und im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV tätig zu werden. Ja, sie dürfen also bei Angiographien assistieren. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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