MTLA Erwerb Fachkunde nach Strl.sch.V



Sehr geehrter Herr Prof. Ewen, unter uns Kollegen besteht einige Unsicherheit über die Möglichkeit einer Anstellung MTA Labor in der Nuklearmedizin und wir hoffen, dass Sie uns weiterhelfen können.
Ist es zulässig, dass eine MTA Labor die Fachkunde nach Strl.sch.V. erwirbt? Darf sie unter Aufsicht radioaktive Substanzen spritzen bzw. im Heißraum tätig sein, z. B. Spritzen messen/aufziehen?
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterhelfen könnten. Mit freundlichen Grüßen, M. Dyke
m.dyke
Sehr geehrte Frau Dyke, wir haben Ihre Anfrage in 3 Unterfragen unterteilt und diese beantwortet: 1) Eine Labor-MTA hat auf Grund ihrer Ausbildung im Gegensatz zu einer Röntgen-MTA oder MTRA keine Fachkunde im Strahlenschutz und kann diese auch nicht erwerben. 2) Sie kann aber Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben und damit darf sie nach unserer Meinung unter der ständiger Aufsicht und Verantwortung eines entsprechend fachkundigen Arztes ´radioaktive Substanzen spritzen´. Einschränkend ist aber zu klären, ob das jeweilige Spritzen eine Leistung ist, die der Arzt delegieren darf. Dies ist aber nach unserer Auffassung keine Frage des Strahlenschutzes sondern des Berufsrechts, so dass der fachkundige Arzt diese Entscheidung treffen und auch verantworten muss. 3) Darf die Labor-MTA im sog. Heißraum tätig sein und Spritzen messen und aufziehen? Gehört das im Sinne des § 82 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchV auch zur „technischen Mitwirkung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe“, wozu man Kenntnisse im Strahlenschutz aufweisen muss?
Schwierige Fragen! Dies liegt daran, dass die Verordnungen und auch das MTA-Gesetz bei den Anwendungen nach RöV (z.B. Röntgendiagnostik) von der technischen „Durchführung“ am Menschen, bei den Anwendungen am Menschen nach StrlSchV aber von der technischen „Mitwirkung“ sprechen. Wir meinen, dass dies in der StrlSchV ganz bewusst so gegensätzlich zur RöV formuliert worden ist, da man hier auch Vorbereitungen und spätere Messungen (z.B. Gammakamera) einbeziehen wollte (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 2 c und d MTA-Gesetz). Wir können das auch nachvollziehen, denn das Aufziehen der Spritzen und die Messungen mit Messgeräten (z.B. mit Aktivimetern) sind ja nicht ganz so einfache Vorgänge. Unsere Empfehlung wäre, dass auch eine Labor-MTA Kenntnisse für diese Tätigkeiten erwerben sollte. Dies ist auch nicht so aufwändig (insgesamt 40 Unterrichtseinheiten Theorie und Praxis 20/20). Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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