Medizinphysikexperte

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,in der neuen Strahlenschutzverordnung sind Medizinphysik-Experten hinzuzuziehen.
Hier ein Teil der Verordnung
§ 131 StrlSchV Medizinphysik-Experte

3. Untersuchungen mit ionisierender Strahlung, die mit einem Computertomographen oder mit Geräten zur dreidimensionalen Bildgebung von Objekten mit niedrigem Röntgenkontrast durchgeführt werden mit Ausnahme der Tomosynthese, und
4.
Interventionen, bei denen die Röntgeneinrichtungen zur Durchleuchtung eingesetzt werden und die mit einer erheblichen Exposition verbunden sind.

Soweit ich beim letzten Strahlenschutz-Forum am RöKo in Leipzig verstanden habe, werden die Experten erst bei Neuanschaffung von Röntgengeräten benötigt. Ist das korrekt?

Volker Kugler
…. alles korrekt! Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 3183.
Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Als Zusatz sei noch erwähnt, dass Altgeräte (CT und Interventionsanlagen)  die vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden, ab dem 31.12.2022 unter die gleiche Regelung fallen.

CTs oder Interventionsanlagen, die zwar vor dem 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden, aber seit dem 31.12.2018 einen Betreiberwechsel, Umzug oder eine Nutzungsänderung erfahren haben, dürfen ebenfalls nur mit einem MPE weiterbetrieben werden.

H. Lenzen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

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