Messung der Ortsdosis bei technischen Röntgenanlagen

Sehr geehrter Herr Ewen,

wir haben bei uns im Unternehmen gerade eine Diskussion wie die Ortsdosis an einer technischen Röntgenanlage gemessen werden soll.
Es geht in erster Linie um die Frage des Streukörpers. In der Medizin ist es wohl vorgeschrieben, dass eine gewisse Wassermenge als Patientensimulationskörper zur Messung der Ortsdosis benutzt wird. Hierfür gibt es scheinbar auch Verweise in Normen.
Wie sieht dieser Streukörper nun bei technischen Röntgenanlagen aus? Wasser ist bei metallischen Gegenständen ja nicht wirklich ein guter Vergleichskörper? Gibt es eine DIN oder Verordnung in der vorgeschrieben wird mit welchem Material als Streukörper, zB in Abhängigkeit zur Röhrenspannung, die Ortsdosis bestimmt werden soll?
Schon einmal vielen Dank für Ihre Information!
Gruß Hans Frank
h.frank
Sehr geehrter Herr Frank, richtig, Wasser oder anderes gewebeäquivalentes Material darf man zur Bestimmung der Streustrahlendosis im nicht-medizinischen Anwendungsbereich nicht benutzen. Die DIN 54113-3, auf deren Grundlage man den baulichen Strahlenschutz für den Betrieb nicht-medizinischer Röntgeneinrichtungen berechnen kann (und soll), gibt im Abschnitt 4.3 ´Berechnung der erforderlichen Schutzschichten aus Blei gegen Streustrahlung´ an, dass die entsprechenden Diagramme (in Bild 2) bis 250 kV für das Material Al und oberhalb von 250 kV für das Material Fe ausgelegt sind. Diese Materialien würden im jeweiligen Energiebereich den Fall der stärksten Streuung repräsentieren. Aus diesem Grund liegt es nahe, dass man bei Ortsdosis(leistungs)messungen Al und Fe als Streumaterialien einsetzt. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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