Hallo Herr Prof.Dr.Ewen,
Wenn Mädchen bzgl einer ´bestehenden Schwangerschaft befragt werden,müssen diese Ihre Antwort und den Bogen ausfüllen.So nun stehen wir da und sind verunsichert.Mädels die das 16 Lebensjahr nicht beendet haben z.B.13 oder 14 Jahre alt sind müssen doch die Erziehungsberechtigten o.ä.Vewandten die Unterschrift unter der Befragung(Ausschluss Gravidität vor der Rö Unters) als gesetzlicher Vertreter tätigen.Was müssen wir beachten? Wenn kein erziehungsberechtigter dabei ist? genügt es wenn die Eltern telefonisch in Kenntnisse gesetzt werden und wir die Zusage für die Rö Auf. Notieren? Wer muss das im Vorfeld klären die behandelten Ärzte? Der jeweiligen Fachabteilung? Wir sind Mtra und haben keinen eigenen Radiologen.! Wie sieht die Rechtsprechung mit Mädels aus zwischen dem 16_18 Lebensjahr? Eltern fragen oder reicht die Unterschrift der z.b.16jährige?
Vielen Dank LG nach Duesseldorf
Minderjährige bis 18a Unterschrift bzgl Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Marchand Heide (?), eine schwere und komplizierte Frage, die Sie uns gestellt haben. Diese Frage enthält nur einen Teil des gesamten Problems und ist nach unserer Meinung wirklich rechtssicher nur mit Hilfe von Fachjuristen (ggf. nach Recherchen von Gerichtsverfahren/Urteilen) zu beantworten. Die Frage beginnt schon dort, wo der fachkundige ARZT (es muss kein Radiologe sein) rechtfertigt, ob eine Röntgenuntersuchung erforderlich ist. Eine solche Entscheidung wird man bei Kindern und Jugendlichen in der Regel sicherlich nicht ohne Zustimmung von Erziehungsberechtigten treffen dürfen. Dies ist aber auch bei anderen Behandlungen (außerhalb der Radiologie), die eine Körperverletzung darstellen können, nicht anders. Ausgenommen sollen hier mal Erkrankungen oder Verletzungen sein, die keinen Aufschub der ärztlichen Versorgung dulden. Es wird also erforderlich sein, dass der Arzt oder die von ihm beauftragte Person versuchen muss, Erziehungsberechtigte zu erreichen, um die Zustimmung zur Röntgenuntersuchung einzuholen. In diesem Zusammenhang kann dann auch die Frage einer möglichen Schwangerschaft bei einem „Mädchen“ geklärt werden. Telefonisch mag eine solche Zustimmung möglich sein bzw. die Klärung der Frage, ob eine Schwangerschaft besteht, wenn man sich vollkommen sicher ist, dass man mit Erziehungsberechtigten spricht und dieses auch protokolliert. Unserer Meinung nach muss grundsätzlich auch die Patientenaufklärung erfolgen (hier ggf. auch gegenüber dem Erziehungsberechtigten). Ob Jugendliche ab 16 Jahren allein entscheiden können und auch entsprechende Fragen beantworten können/dürfen, können wir rechtlich belastbar nicht beantworten. Obwohl wir auch davon ausgehen, dass dieses so möglich ist, sollten Sie einen Fachjuristen (z.B. aus der zuständigen Ärztekammer) hierzu befragen. Dies gilt auch für die Frage, wie lange man warten muss, bevor eine Untersuchung durchgeführt werden darf, wenn man keinen Erziehungsberechtigten erreicht. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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