Missbrauch mit dem Röntgen
Fast alle Ärzte und Radiologen wollen offenbar das Röntgen verharmlosen und aufschwatzen. Die §§ 7, 8, 11 der MBO-Ä sowie die Röntgenverordnung, insbesondere § 28c der RöV scheinen wie der gesamte Rechtsstaat nur auf dem Papier zu stehen. Wer „das Sagen“ hat, darf offenbar Rechtsbruch und Körperverletzung betreiben, auch Krebs besorgen. Insgesamt wurde ich innerhalb eines Jahres (November 2015 bis Dezember 2016) ca. 25 x geröntgt, davon 14 x das Handgelenk, 3 x der Oberkörper, 2 x der Kopf, 2 x der Hals, CT des Kopfes mit ca. 160 Schnitten, 2 x Röntgen des Knies. Nur 2 Aufnahmen des Handgelenks wären nötig gewesen. Ich bin überzeugt, dass mir damit Krebs besorgt wurde. Die zulässige Höchstdosis wurde sicher auch überschritten.
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