Mobile Geraete

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine Frage bzgl. mobiler Roentgengeraete zur Materialanalyse: Wie ist die Situation des Strahlenschutzbeauftragten /-verantwortlichen zu sehen, wenn ein solches Geraet als Dienstleistung fuer eine andere Firma und auf dem Gelaende dieser Firma eingesetzt wird? Der Betrieb des Geraetes wuerde durch den Dienstleister erfolgen. Ist hier ein Strahlenschutzbeauftragter /-verantwortlicher des Dienstleisters ausreichend oder werden vom Dienstleistungsnehmer ebenfalls die Einrichtung dieser Stellen verlangt?

Danke und Gruss

Thilo Kind
thilo.kind
Sehr geehrter Herr Kind, der erste Teil des letzten Satzes in Ihrer Frage ist richtig. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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