Neue DIN 6868-157

Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
in unserer Chirurgischen Praxis hat der BV leider seinen Betrieb eingestellt. Nun steht die Anschaffung eines neuen (gebrauchten) Gerätes an. Im Mai 2015 steht die DIN 6868-157 an. Nach div. Gesprächen mit Sachverständigen soll nächstes Jahr dort auch eine neue Handlungsanweisung in Kraft treten. Können Sie mir eine Empfehlung hinsichtlich eines auch in Zukunft noch zugelassenen Gerätes geben? Flachbildschirm o. Röhrenmonitor ?
Was tun ?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank,
Dr. Kai-J. Seyfarth
seyfarth
Sehr geehrter Herr Dr. Seyfarth, grundsätzlich gilt die DIN 6868-157 nicht für Bildwiedergabegeräte, die auf der Basis von Kathodenstrahlröhren (CRTs) arbeiten (siehe ´Anwendungsbereich´ der Norm). Da Sie die mögliche Anschaffung eines gebrauchten C-Bogengerätes angesprochen haben: In der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) ist nachträglich folgender Passus eingeführt worden: ´Bei C-Bögen, die nicht die Möglichkeit zur Einspeisung digitaler Testbilder haben, darf eine ... Abnahmeprüfung sowie die Konstanzprüfung nach der jeweiligen Gerätenorm durchgeführt werden.´ Das wäre die DIN 6868-150 für die Abnahme- und die DIN 6868-4 für die Konstanzprüfung. Die DIN 6868-157 wäre nicht im Spiel. Diese Regelung gilt aber nur für Systeme, die bis zum 30.6.2018 betrieben werden. Deshalb besser eine neues C-Bogengerät anschaffen und die Prüfung des Bildwiedergabesystems nach DIN 6868-157 durchführen. Von einer angeblich im nächsten Jahr in Kraft tretenden neunen Handlungsanweisung habe ich bisher nichts gehört. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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