Neuerwerb /Aktualisierung der Fachkunde

Guten Tag,

folgender Fall: Ein Zahnarzt hat in der Schweiz(im deutschsprachigen Teil!)approbiert und wird nun in Deutschland arbeiten.
Meine Frage: Muss er seine Fachkunde im Strahlenschutz neu erwerben (da die Schweiz nicht zur EU gehört) oder ist eine Aktualisierung ausreichend?
Vielen Dank!
cecilia.rudolf
Sehr geehrte Frau Rudolf, die Fachkunde im Strahlenschutz muss nach den Vorschriften der RöV von der zuständigen Stelle bescheinigt werden (vgl. Paragraph 18a RöV). Dafür müssen die ´Sachkunde´ und das theoretische Wissen nachgewiesen werden. Unseres Erachtens ist es vorstellbar, dass die zuständige Stelle (i.d.R. die zuständige Zahnärztekammer) die in der Schweiz erworbene ´Sachkunde´ zwar anerkennt, aber zusätzlich Kursbesuche verlangt. Ob der Besuch eines Aktualisierungskurses hierfür ausreicht, muss mit der zuständigen Stelle genauso geklärt werden wie die mögliche Anerkennung der ´Sachkunde´. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

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