OPG bei Zahnschmerzen VOR Arztgespräch und VOR klinischer Untersuchung

Sehr geehrter Herr Professor Ewert, ich habe als (Privat)patient eine zahnärztliche Notfallpraxis aufgesucht wegen akuter Zahnschmerzen im rechten Oberkiefer. Nach der Anamnese (per Fragebogen im Wartebereich) und VOR dem ersten Kontakt mit dem Zahnarzt wollte eine Zahnarzthelferin ein OPG anfertigen. Ich habe abgelehnt, da ich zunächst eine klinische Untersuchung erwartete und ggf. anschließend ein bildgebendes Verfahren. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass das Vorgehen ´OPG vor klinischer Untersuchung´ nicht dem fachzahnärztlichen Standard entspricht? Und kann bei einem Neupatienten VOR dem Arztkontakt und VOR einer klinischen Untersuchung überhaupt eine rechtfertigende Indikation für ein OPG vorliegen? Herzlichen Dank vorab.
mail
Sehr geehrter Herr Bernhard, wenn man Ihre Frage streng nach der Röntgenverordnung (RöV) beantworten will, und das sollten wir auch tun, dann ist daran zu erinnern, dass bei jeder unmittelbaren Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen von einem Arzt/Zahnarzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz die so genannte rechtfertigende Indikation (Definition: § 2 Nr. 10 RöV) gestellt werden muss (§ 23 Abs. 1 Satz 1 RöV). Diese erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Strahlenanwendung gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt (Details: siehe § 23 Abs. 1 Satz 2 RöV). Wichtig ist noch, dass der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt/Zahnarzt den Patienten vor Ort persönlich untersuchen können muss - wenn er das möchte (§ 23 Abs. 1 Satz 4 RöV). Aus dem Gesagten muss man den Schluss ziehen, dass die Durchführung einer Röntgenuntersuchung durch eine Assistentin ohne vorher stattgefundenen Kontakt mit einem im Strahlenschutz fachkundigen Arzt/Zahnarzt dem Tenor der RöV nicht entsprechen kann. Das bloße Ausfüllen eines Anamnese-Fragebogens seitens des Patienten vor der Röntgenuntersuchung kann nach meiner Rechtsauffassung die für die Stellung der rechtfertigenden Indikation notwendige Kommunikation zwischen Patient und Arzt/Zahnarzt nicht in ausreichender Weise ersetzen - und es ist grundsätzlich egal, ob „Neupatient“ oder nicht. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
Klaus Ewen

Derzeit wird auf die Antwort eines Experten gewartet. Sobald dieser seine Antwort eingegeben hat können Sie gern Nachfragen oder ergänzend Antworten.

Bitte haben Sie etwas Geduld