Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
Gibt es eine verbindliche Regelung für den Gebrauch eines Ovarienschutzes?
Konkret: Becken ap tief für H Tep Planung. Der Schutz stört nicht, ist den Mtras aber lästig. ab welchem Alter, wenn überhaupt, ist es legal den Schutz wegzulassen?
Vielen Dank Döring
Ovarschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Döring, wenn Sie eine rechtlich verbindliche Regelung meinen (Röntgenverordnung), so ist Ihre Frage zu verneinen. Man muss auch unterscheiden zwischen einer möglichen Pflicht zum Bereithalten von Patientenschutzmitteln (z.B. eines Ovarienschutzes) und der dann bei einer bestimmten Röntgenuntersuchung tatsächlichen Anwendung dieses Schutzmittels. Fazit zu Ihrer Frage: Der Gebrauch von Ovarienschutz ist nicht rechtlich verbindlich geregelt. Es bleibt der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz seitens der anwendenden Ärzte/innen überlassen, Patientenschutzeinrichtungen dieser Art einzusetzen oder nicht. Eine Altersregelung zur Nutzung von Patientenschutzmitteln gibt es nicht. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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