Die Problematik ist,dass gem. der SV Richtlinie alle C Bogen Systeme auch bei Anwendung an Extremitäten eine Filterung oder Dosiskennlinie benötigen welche bei Anwendung an Kindern die BV Eingangsdosis auf max. 0,2 µGy reduziert bzw . auf das halbe DFP reduziert.
Da die Extremitäten nicht mehr von dieser Regelung ausgenommen sind gilt diese Regelung auch für die im Bereich der Hand- und Fußchirurgie verwendeten Mini C Bogen Systeme .
Bei diesen Systemen ist es jedoch so, dass diese von vorn herein kein Raster verwenden und die operationstechnische Anwendung dieser Geräte eine BV nahe Anwendung ermöglicht wodurch die Dosis am Patient so weit wie möglich reduziert wird.
„Normale´ C Bogen Systeme können bei Anwendung an der Extremität oftmals nicht BV nah eingesetzt werden so dass der Patient und der Operateur einer erheblich höheren Dosis ausgesetzt sind, auch wenn die Systeme die Vorgaben der pädiatrischen Filterung genügen.
Daher wäre es wünschenswert bei Einsatz der Mini C Bogen Systeme ,auch bei Kindern, an der oberen Extremität und an der unteren Extremität einschl. Knie (ausgenommen Oberschenkel )diese Regelung nicht umzusetzen.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen das diese Systeme eine bessere Bildqualität liefern und daher letztendlich auch damit eine geringere Durchleuchtungszeit erreicht wird.
Pädiatrische zusatzfilterung bei Mini C Bogen Systemem
Sehr geehrter Herr Hopmann, die SV-RL befindet sich zurzeit in einer grundlegenden Novellierungsphase, wobei natürlich auch die Anlage I zu dieser Richtlinie nicht ausgenommen bleibt. Und in dieser Anlage I findet man ja auch die Vorgaben für C-Bogenuntersuchungen an Kindern, die Sie hier ansprechen. Ich werde Ihre Anfrage hier im Forum und meine Antwort der Arbeitsgruppe, die für die Novellierung der SV-RL zuständig ist und in der ich auch mitarbeite, zukommen lassen. Beispielsweise könnte man sich an den Abschnitt 7.15 der DIN 6868-150 (´Dosisreduktion im pädiatrischen Durchleuchtungsbetrieb´) orientieren, in dem es z.B. eine Anmerkung 1 gibt, nach der die Einhaltung der ´pädiatrischen Anforderungen´ durch verschiedene Maßnahmen erfolgen könnte, unter anderem durch ´unterschiedliche Vorgaben für die Zusatzfilterung´. Die Einfügung der Worte ´unter anderem´ deutet daraufhin, dass auch noch weitere Möglichkeiten nicht ausgeschlossen werden könnten, z.B. die nicht erforderliche Verwendung eines Rasters. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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