Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ewen,
müssen denn beim Brennen von PatientenCDs die von den Ärzten in die Befundbilder eingezeichneten Messlinien oder Markierungen mit auf die CD gebrannt werden ? Diese Anmerkungen sind ja irgendwie auch befundrelevant. Oder dürfen da nur die originalen Bilder gebrannt werden ?
Patienten CD
Sehr geehrte Frau Altmaier, nach Auskunft einer im meinem Umfeld tätigen Ärztlichen Stelle ist zu verlangen, dass eine CD, die zur Vorlage bei einem mit- oder weiterbehandelnden Arzt angefertigt wird, die Original-bilder enthalten muss. Zusätzliche Bilder, Informationen, etc., wie z.B. Messlinien, Markierungen, sind keine Pflicht sondern, um im sportlichen Jargon zu bleiben, eine Kür. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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