Sehr geehrter Herr Professor Ewen,
wir sind eine Röntgenabteilung in einem kleinen Krankenhaus. Wir sind nicht digitalisiert und haben ca. 100 Leistungen im konventionellen Röntgenbereich ( in der Zeit von 08:00h bis 18:00h ). 1-3 Urograme sind dabei, der größte Teil macht orth. Einstelltechniken aus. Auch chir.und geriatrische Patienten sind neben den internistischen Leistungen oft gefragt.
Nun meine Frage: Gibt es eine Personalbedarfsrechnung bzw. mit wievielen Mitarbeitern ist dieses Programm zu leisten? Wir wissen nicht mehr wo uns der Kopf steht und müssen jeden Tag 120 % geben um diesen Ansturm zu bewältigen.
Personalbemessung
Sehr geehrte Frau Schreiber, eine wirklich schwierige Frage, die Sie hier aufwerfen. Es gibt nach unserem Wissen keine einfach abrufbare Personalbedarfsrechnung, da diese von zu vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Allerdings haben wir einen Rat für Sie: Die Röntgenverordnung (RöV) beschreibt in § 3 Abs. 2 Nr. 6 als Genehmigungsvoraussetzung, dass keine Tatsachen vorliegen dürfen, aus denen sich Bedenken ergeben, dass das für eine sichere Ausführung des Betriebs notwendige Personal nicht vorhanden ist. Dies gilt sinngemäß auch für den nach § 4 RöV angezeigten Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Allerdings ist der Verweis auf das ´notwendige´ Personal ziemlich unbestimmt. Die Behörden können und ggf. müssen hier im Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren, aber auch im Rahmen der staatlichen Aufsicht über den Betrieb einer Röntgeneinrichtung Konkretisierungen vornehmen. Dazu holt sich die Behörde in vielen Fällen eine Stellungnahme der zuständige Fachgesellschaft ein. In Ihrem konkreten Fall wäre dies die Deutsche Röntgengesellschaft (siehe Internet). Wir geben allerdings zu bedenken, dass sich die Beschäftigten nicht unbedingt direkt an die zuständige Behörde wenden dürfen. Arbeitsgerichte haben ein solches Vorgehen in der Vergangenheit schon als Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gerügt. Daher ist es unserer Meinung nach sinnvoll, zuerst den Strahlenschutzbeauftragten anzusprechen und mit diesem gemeinsam (möglichst auch mit Wissen und Unterstützung des Strahlenschutzverantwortlichen) direkt bei der Deutschen Röntgengesellschaft nachzufragen, ohne die zuständige Behörde einzuschalten. Sollte dies nicht weiter helfen, dann bleibt noch der Weg, den Betriebs- oder Personalrat zu informieren, der dann mit der Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen kann. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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