Sehr geehrter Herr Prof. Ewen,
Vertriebsmitarbeiter sind häufig bei Operation im OP dabei. Dabei wird des Öfteren geröntgt, je nach Fall mehr oder weniger. Aber Sie röntgen nicht selber. Da diese Mitarbeiter dort somit in ´fremden Firmen´ Röntgenstrahlen ausgesetzt sind, wäre es Pflicht, dass sie Personendosimeter tragen und einen Strahlenpass führen, oder wäre es auch ok, wenn im Vorfeld die max. mögliche Strahlendosis durch Krankenhaus-Auskunft oder einen Versuch ermittelt wird? Wenn sich hier rausstellt, dass die maximale anzunehmende Dosis immer kleiner 1mSv/a ist, müsste man trotzdem diesen Vertriebsmitarbeitern ein Personendosimeter und einen Strahlenpass geben?
Vielen Dank. VG Maya
Personendosimeter + Strahlenpass
Sehr geehrte Frau Maya, grundsätzlich ist es nach § 35 Abs. 2 RöV in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 RöV richtig, dass Personen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung tätig werden, über einen von der zuständigen Stelle registrierten Strahlenpass verfügen müssen, wenn diese Tätigkeit zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert/a führen kann. Ein solcher Strahlenpass wird von der zuständigen Behörde nur registriert, wenn diese Tätigkeit vorher angezeigt wurde (§ 6 Abs. 1 RöV). Daraus folgt, dass eine solche Anzeige und das Führen eines Strahlenpasses nicht erforderlich sind, wenn sichergestellt ist, dass eine Dosis von 1 Millisievert/a nicht überschritten werden kann! Gleichzeitig hat der Strahlenschutzverantwortliche der fremden Röntgeneinrichtung die Verpflichtung, nur solchen Personen eine Tätigkeit im Kontrollbereich zu erlauben, die die Anforderungen (Strahlenpass und Dosimeter oder Nachweis, dass 1 Millisievert/a nicht überschritten wird) der RöV erfüllen (vgl. § 35 Abs. 3 RöV). Aus unserer Sicht ist es verständlich, dass viele Strahlenschutzverantwortliche fremder Röntgeneinrichtungen die Vorlage eines registrierten Strahlenpasses und ein Dosimeter verlangen, da sie hiermit die Pflichten der RöV auf jeden Fall erfüllen. Die Recherche, dass 1 Millisievert/a nicht überschritten wird, könnte unter Umständen schwerer fallen. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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