Prüfkörper für Abnahmeprüfungen
Sehr geehrter Prof. Ewen, vielen Dank für die schnelle Antwort. Nur noch rein informativ die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Abnahmeprüfungen mit dem ´neuen´ Prüfkörper erfolgen müssten? Sofort? Zu einem früheren Zeitpunkt schon? Oder gibt es eine Übergangsfrist? Was passiert, wenn Systeme noch mit dem ´alten´ abgenommen werden würden? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, in Ergänzung: die DIN 6868-150 ist im Juni 2013 in Kraft getreten. Die Übergangsfrist für die Nutzung des alten Prüfkörpers betrug 6 Monate nach Inkrafttreten der Norm. Abnahmeprüfungen nach Ablauf dieser Frist müssen mit dem neuen Prüfkörper durchgeführt werden. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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