Sehr geehrter Herr Prof. Ewen. Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Befundungsmonitore in einer Arztpraxis prüfen zu können?Prüfen bedeutet an der Stelle: Konstanzprüfungen im Sinne der neuen DIN 6868-157 als Wiederholungsprüfung. Nicht: Abnahmeprfungen bei Inbetriebnahme.
Die Fachkunde im Strahlenschutz nach R6.1 besitze ich bereits. Brauche ich dann auch den Nachweis der praktischen Tätigkeit nach Fachkunde-Richtlinie Technik nach der RöV? Und an welcher Stelle gibt es dafür rechtssichere Aussagen?
Herzlich, Nils Wagner
Prüfung Befundungsmonitore
Sehr geehrter Herr Wagner, werfen Sie bitte einen Blick in die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) vom 23.6.2014, und zwar dort in den Abschnitt 1.6. Die QS-RL ist im Internet auffindbar, aber auch hier im Forum RöV (forum-roev.de; dann auf der Startseite den Link ´7.Richtlinien ...´ anwählen; mit Datum 23.6.2014 ist dort ganz oben in der Tabelle die QS-RL eingeordnet). Aus dem besagten Abschnitt 1.6 geht hervor, dass für die Durchführung von Konstanzprüfungen, zu deren Durchführung die Röntgenstrahlung nicht eingeschaltet werden muss und die sich auf Anwendungsgeräte, Zusatzgeräte, ..., wozu auch Befundungsmonitore gehören, beschränken, keine Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich ist. Ich kann aus der DIN 6868-157 (Anhang C.2) keine Prüfposition erkennen, zu deren Durchführung Röntgenstrahlung eingeschaltet werden müsste. Mit freundlichem Gruß K. Ewen
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